Happy-End für den „Findelhund“ vom Gericht

Justizangestellte hat Elly mit nach Hause genommen – nur die Katze ist noch skeptisch.

Düsseldorf. Völlig verstört wurde die kleine Terrier-Hündin am 1. September auf dem Richterparkplatz an der Mühlenstraße entdeckt. Sie war dort einfach festgebunden und zurückgelassen worden.

Eine Justizangestellte hatte das Tier gefunden und sich sofort in die treuen Augen des Findelhundes verliebt. "Ich habe meinem Mann die Geschichte abends erzählt, und der sagte sofort, bring’ sie doch einfach mit," erzählt die 35-Jährige.

Nun gab es ein Happy-End für beide. Die Justizangestellte hat den Vierbeiner aus dem Tierheim abgeholt und ab sofort "Elly" getauft. Der Ehemann und die vierjährige Tochter sind von dem neuen Familienmitglied begeistert, die Katze denkt noch nach. Bislang gehen sich beide in der Kölner Wohnung aus dem Wege.

Erste Lernerfolge haben sich bei Elly bereits eingestellt. Pfötchen geben kann sie schon, mit Sitz und Platz hakt es noch etwas. Dafür hat die Hundedame ein wunderschönes hellblaues Halsband bekommen: "Das alte Halsband und auch die Hundemarke sind im Tierheim abhanden gekommen. Dabei war die Hundesteuer für das Jahr 2009 schon bezahlt."

Nun hat die 35-Jährige allerdings Sorgen, dass sie sich von Elly doch wieder trennen muss. Denn inzwischen konnte auch der Vorbesitzer des Hundes ermittelt werden. Ein Zeuge hatte sich gemeldet, der den Vierbeiner und sein Herrchen kannte.

Es handelt sich um einen alleinstehenden Mann, der mit dem Tier in einem Appartement gelebt hat. Wie Katrin Porysiak, die Leiterin des Düsseldorfer Tierheims, erklärte, soll der Mann sich zurzeit bei seiner Mutter in Bayern aufhalten und sei nicht zu erreichen. Theoretisch habe er sechs Monate lang das Recht, seinen Hund zurück zu verlangen, falls er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt haben sollte: "Das wird aber sehr schwer, wenn er sich in drei Wochen nicht einmal nach dem Tier erkundigt hat."

In die Ermittlungen eingeschaltet ist auch Veterinär Peter Steinbüchel vom Amt für Verbraucherschutz: "In ähnlichen Fällen ist es schon vorgekommen, dass Tiere in Pflege gegeben worden sind und dann dort abhanden kamen." Dann könne man dem Vorbesitzer keine Schuld vorwerfen. Bislang sei es jedenfalls sehr schwierig, ihm nachzuweisen, dass er seinen Hund selbst am Landgericht ausgesetzt hat.

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