Halbe Familie ausgelöscht: Geisterfahrer muss doch ins Gefängnis

Düsseldorf. Weil er als Geisterfahrer sturzbetrunken eine halbe Familie ausgelöscht hat, muss ein 24-Jähriger ins Gefängnis. Vor dem Landgericht Düsseldorf zog der Angeklagte am Montag seine Berufung gegen eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen dreifacher fahrlässiger Tötung zurück.

Sein Anwalt hatte geltend gemacht, dass der Angeklagte zur Tatzeit so betrunken war, dass er möglicherweise schuldunfähig gewesen sei. Ein Sachverständiger hatte dies am Montag ausgeschlossen, und der Richter hatte dem Angeklagten deutlich gemacht, dass er angesichts der gravierenden Folgen nicht mit einer Bewährung rechnen könne.

Als Auszubildender war der Mann vor mehr als zwei Jahren stark angetrunken auf der Autobahn 59 bei Leverkusen als Geisterfahrer in den Wagen einer Düsseldorfer Familie gerast. Ein zehn Monate altes Baby, seine 32-jährige Mutter und die 78 Jahre alte Großmutter starben. Der 41-jährige Vater und zwei Kinder im Alter von acht und zehn Jahren überlebten.

Zusätzlich zur Haftstrafe waren vier Jahre Fahrverbot und Führerscheinentzug gegen den Kfz-Mechaniker verhängt worden. Bei dem Unglücksfahrer waren 2,1 Promille Alkohol im Blut festgestellt worden. Er hatte sich nach einer Grillparty ans Steuer gesetzt.

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