Dringlichkeitsantrag in Düsseldorf Denkmalschutz nicht berücksichtigt?

Düsseldorf · Laut den Grünen soll ein Mehrparteienhaus in Oberkassel mit vier Wohneinheiten umgebaut werden. In die Fassade könnte eine Garagenzufahrt eingebaut werden. Mit einem Dringlichkeitsantrag wollen sie die Pläne stoppen.

Die Grünen wollen den Umbau des Hauses (2.v.l.) an der Wildenbruchstraße verhindern.

Die Grünen wollen den Umbau des Hauses (2.v.l.) an der Wildenbruchstraße verhindern.

Foto: RP/gaa

Die Grünen im Linksrheinischen wollen einen Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der am Mittwoch (22. März, ab 15 Uhr) stattfindenden Sitzung der Bezirksvertretung 4 setzen lassen und diesen zur Abstimmung bringen. Die Fraktion möchte damit kurzfristig erreichen, dass die Verwaltung eine bereits erteilte Baugenehmigung für ein Haus an der Wildenbruchstraße in Oberkassel zurücknimmt, weil davon auszugehen sei, dass der Denkmalschutz und die Wohnraumschutzsatzung nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. In ihrem Dringlichkeitsantrag würden die Grünen gerne mehrere Antworten von der Verwaltung auf ihre Fragen bekommen. Sie wollen wissen, erstens: „Welche Gründe führten trotz der bestehenden Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs Düsseldorf-Oberkassel vom 6. Mai 1992, durch die explizit die Fassadengestaltung geschützt werden soll, zu einer Genehmigung einer neuen Garagenzufahrt in der historischen Fassade?“