Gerichtsverfahren: Hat die Hebamme zu spät den Arzt gerufen?

Die Eltern eines schwer behinderten Jungen fordern insgesamt 800 000 Euro.

Düsseldorf. Es sollte eine unkomplizierte Geburt werden. Andernfalls hätte sich das Düsseldorfer Arzt-Ehepaar kaum für eine Entbindung im Geburtshaus entschieden.

Doch als der kleine Junge am 15. Februar 2004 das Licht der Welt erblickte, atmete er nicht. Die Eltern glauben, dass die Hebamme (48) sich in dieser fürs Kind kritischen Situation falsch verhalten und damit dessen schwerste körperliche und geistige Behinderungen verschuldet hat.

Am Mittwoch (13.5.) wird das Verfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht eröffnet. Die Eltern fordern im Namen ihres Kindes 500 000 Euro Schmerzensgeld und 300 000 Euro Schadenersatz. Außerdem soll das Gericht feststellen, dass die Hebamme für alle künftigen Kosten aufkommt, die durch die Behinderung entstehen.

Sie werfen der Hebamme vor, dass diese den Notarzt viel zu spät alarmiert habe: Um 6.44 Uhr wurde das Kind geboren. Um 7.02 Uhr wurde der Notarzt alarmiert.

Die Zeit dazwischen soll die Hebamme verschwendet haben, indem sie das atemlose Kind zunächst der Mutter reichte, auf dass diese es mit einem Beatmungsbeutel behandle - für etwa zwei Minuten.

Währenddessen soll eine weitere anwesende Hebamme vergeblich versucht haben, einen Arzt in der Kinderklinik der Heinrich-Heine-Universität zu erreichen, anstatt sofort den Rettungsdienst zu rufen.

Auch Ärzte müssen sich immer wieder wegen angeblichen Geburtsfehlern vor Gericht verantworten. Aktuell klagen die Eltern eines Siebenjährigen, dessen Arm seit der Geburt gelähmt ist, in seinem Namen gegen Mediziner des Evangelischen Krankenhauses (EVK) an der Kirchfeldstraße.

Möglicherweise wird das Verfahren mit einem Vergleich enden. Bis zum 28. Mai haben beide Parteien Zeit, über die einmalige Zahlung von 750 000 Euro nachzudenken.

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