Gericht verkündet Urteil in Rechtsstreit um Beuys-Fotos

Düsseldorf (dpa). Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verkündet an diesem Freitag ein Urteil in einem weitreichenden Urheberrechtsstreit. Im Zentrum steht das Ausstellungsverbot von Fotografien einer Live-Aktion von Joseph Beuys (1921-1986) aus dem Jahr 1964. Das Beuys-Museum Schloss Moyland am Niederrhein hatte die Fotos des damals live im ZDF übertragenen Happenings, das Beuys beim Herstellen einer Fettecke zeigt, im Jahr 2009 aus einer Ausstellung abhängen müssen.

Dies hatte die Witwe Eva Beuys per einstweiliger Verfügung erwirkt.

Das Landgericht Düsseldorf bestätigte das Ausstellungsverbot. Moyland hätte demnach bei Eva Beuys die Genehmigung für die Präsentation der Fotos einholen müssen. Gegen das Urteil war Moyland, das über den weltweit größten Bestand an Werken von Joseph Beuys verfügt, in Berufung gegangen. Experten befürchten, dass die fotografische Dokumentation von Kunstaktionen, Happenings, Performances, Theater- und Konzertaufführungen erschwert wird, wenn für die Veröffentlichung künftig immer die Einwilligung des Künstlers oder seiner Erben eingeholt werden muss.

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