Verkehr Gericht: U81 kann gebaut werden

Düsseldorf · Die Klage der Anwohner gegen die Stadtbahnstrecke hat keine Aussicht auf Erfolg.

 So wird die Hochbrücke der U81 aussehen.

So wird die Hochbrücke der U81 aussehen.

Foto: Amt für Verkehrsmanagement

Der Bau der Stadtbahnstrecke U81 vom Freiligrathplatz bis zum Flughafen-Terminal kann weiter gehen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen Eilantrag von Anwohnern abgewiesen, denen vor allem die Hochbrücke ein Dorn im Auge war. Damit dürfen die Arbeiten an der neuen Airport-Linie fortgesetzt werden. Die Entscheidung des Gerichtes ist unanfechtbar.

Wie es in der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgericht heißt, würde eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben. Von dem Vorhaben und dessen Bau ausgehende Lärm- und Luftschadstoffimmissionen berührten die immissionsschutzrechtlichen Belange der Antragsteller nicht so schwerwiegend, dass sie zur Aufhebung oder zur Feststellung der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses führen könnten. si

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