Düsseldorf Gericht kippt Verkaufs-Sonntag

Geschäfte dürfen am 2. April zur Messe Top Hair nicht öffnen.

Einen verkaufsoffenen Sonntag wird es vorerst im April nicht geben.

Einen verkaufsoffenen Sonntag wird es vorerst im April nicht geben.

Foto: Judith Michaelis

Düsseldorf. Per einstweiliger Anordnung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den für 2. April geplanten verkaufsoffenen Sonntag in Stadtmitte und Altstadt gekippt und ist damit dem Antrag der Gewerkschaft Verdi gefolgt. Das Gericht argumentiert, dass laut Ladenöffnungsgesetz NRW ein „besonderer Anlass für eine Sonntagsöffnung gegeben sein müsse“ und diese Veranstaltung ein größerer Besuchermagnet als die Ladenöffnung selbst zu sein habe. Laut Gericht ist die Stadt den Nachweis dafür schuldig geblieben. Die Angaben zu Besucherzahlen für die Messen Beauty und Top Hair sowie die Innenstadt sind aus Sicht des Gerichts „unklar“.

Ob die Stadt gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegt, ist noch offen. Die Anordnung des Gerichts soll nun laut eines Stadtsprechers zunächst einmal geprüft werden.

Aus der Politik gab es Kritik von der FDP-Fraktionsvorsitzenden Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Sie sagt, dass das Ladenöffnungsgesetz NRW dringend angepasst werden müsse. „Die Einzelhändler sollen selbst entscheiden.“

Insgesamt hatte der Stadtrat acht verkaufsoffene Sonntage für 2017 beschlossen, drei in der Innenstadt. ale

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