Gericht: Eigentor für Drittliga-Kicker

Mit gewagter Ausrede versuchte er, Promillefahrt zu erklären.

Düsseldorf. Nachdem er am 13. April mit zwei Freunden in der Kö-Diskothek "Checker’s" getanzt und gezecht hatte, setzte sich der 25-jährige Mittelfeldspieler eines ostdeutschen Fußball-Drittligisten noch ans Steuer seines Autos.

Doch kaum war der Audi von der Kö in die Blumenstraße gebogen, stoppte eine Polizeistreife die Promille-Fahrt. Auf der Wache versuchte sich der Fußballer herauszureden: Er sei doch nur gefahren, weil ein 49-Jähriger, mit dem das Trio am Kö-Graben noch Fußball gespielt hatte, mit Schlägen gedroht hatte, wenn er ihn nicht heimbringe.

Inzwischen hatte der Kicker aber wohl eingesehen, dass er mit dieser Aussage ein Eigentor geschossen haben könnte: Bei seiner Gerichtsverhandlung am Donnerstag revidierte der schmächtige Kicker diese Aussage und räumte reumütig ein, ganz ohne Zwang mit 1,3 Promille ins Auto gestiegen zu sein. Schließlich kann auch eine falsche Anschuldigung be-straft werden und der angebliche Entführer war als Zeuge geladen.

Der 49-jährige Maschinenschlosser aus Düsseldorf war entrüstet: "Ich zwinge doch niemanden, mich heim zu fahren und nenne ihm vorher meinen Namen!" Das habe er schon der Polizei sagen wollen, dann aber doch vergessen.

"Zum Feiern in die Alstadt sollte man ohnehin ohne Auto anreisen. Denn selbst wenn man es nach der Party auf der Kö stehen lässt - am nächsten Morgen hat man ohnehin ein Knöllchen", sagte der Richter.

Er verurteilte den Fußballer zu einer Geldstrafe von 650 Euro und die Fahrerlaubnis wurde eingezogen. Während der kommenden neun Monate nimmt der Kicker am Straßenverkehr höchstens als Beifahrer teil.

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