Kulturzentrum in Düsseldorf Gericht: „Brause“ darf abgerissen werden

Düsseldorf · Im November hatte die Stadt Düsseldorf den Abriss des Kulturzentrums „Brause“ an der Bilker Allee gestoppt. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden: Die Stilllegung der Baustelle war rechtswidrig.

 So sah die Brause nach dem Teilabriss aus. Viel ist nicht mehr übrig.

So sah die Brause nach dem Teilabriss aus. Viel ist nicht mehr übrig.

Foto: Gerhard Berger

Groß war die Aufregung, als im November vergangenen Jahres damit begonnen wurde, das ehemalige Kulturzentrum Brause des Vereins Metzgerei Schnitzel an der Bilker Allee abzureißen. Die Stadt ordnete umgehend an, dass die Baustelle stillgelegt wird, denn bereits seit Januar 2019 lief ein Verfahren, die ehemalige Tankstelle in die Denkmalliste einzutragen. Dagegen hatte der Investor vor dem Verwaltungsgericht geklagt und setzte sich durch: Die Überreste des Kulturzentrums dürfen abgerissen werden.

Der Investor hatte der Stadt gemeldet, dass er mit dem Abriss der Tankstelle beginnen werde. Nachdem die erforderlichen Fristen abgewartet wurden, starteten die Arbeiten. Damit sei nicht gegen die Vorschriften des Denkmalschutzes verstoßen worden. Trotzdem legte die Stadt die Baustelle still und ordnete eine vorläufige Eintragung in die Denkmalliste an.

Dazu war die Stadt nach Auffassung des Gerichtes nicht berechtigt. Nach dem Teilabriss sei nicht mehr damit zu rechnen, dass die Überreste der Brause noch in die Denkmalliste eingetragen werden. „Denn der Schwerpunkt in der Wahrnehmung des Objekts als Denkmal sei fast ausschließlich im Bereich der Tankanlage mit der Tankinsel und der Fahrbahnüberdachung sowie dem Tankwartraum zu verorten – nicht aber im Bereich der noch (in Teilen) vorhandenen Wagenpflegeräume, Ladenlokale und Nebenräume. Insoweit werde eine den Denkmalcharakter begründende Aussage durch die noch vorhandene Substanz nicht mehr vermittelt“, so die Entscheidung der Richter.

Auch die Stilllegung der Baustelle wurde für rechtswidrig erklärt. Gegen das Urteil kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

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