„Geister-Schöffe“ droht eine Woche Haft

Ehrenamtlicher Richter hat gestern den fünften Termin platzen lassen. Mehr als 3000 Euro Ordnungsgeld.

Weil ein Schöffe mehrmals nicht vor Gericht erchienen ist, droht im jetzt eine Woche Haft.

Weil ein Schöffe mehrmals nicht vor Gericht erchienen ist, droht im jetzt eine Woche Haft.

Foto: dpa

Düsseldorf. Eigentlich sollte um 12.30 Uhr ein Diebstahl in der Altstadt verhandelt werden. Doch der Platz neben Jugendrichter Thomas Menke blieb leer. Dort sollte der Schöffe sitzen. Tat er aber nicht. Bereits zum fünften Mal erschien der ehrenamtliche Richter nicht. Ihm droht nun eine Woche Haft.

„Ich kann Ihnen nicht mal sagen, wie alt der Schöffe ist. Ich habe ihn noch nie gesehen“, so der Jugendrichter. Wer Schöffe beim Amtsgericht ist, hat Anwesenheitspflicht und es muss gewichtige Gründe geben, wenn ein ehrenamtlicher Richter zur Verhandlung nicht erscheint.

Doch der „Geister-Schöffe“ nimmt seine Aufgabe offenbar nicht sehr ernst. Einmal soll er bei Gericht erschienen sein, danach nie wieder. Seit der Mann der Jugendkammer von Thomas Menke zugeteilt wurde, hat er gar nichts mehr von sich hören lassen. Da der Schöffe auch keine Telefonnummer hinterlassen hat, ist er für das Gericht praktisch nicht greifbar.

Bereits vier Mal hat der Jugendrichter Ordnungsgelder gegen den „Geister-Schöffen“ verhängt, insgesamt mehr als 2000 Euro. Außerdem muss der Mann für die Verfahrenskosten aufkommen. Bezahlt wurde davon bisher kein Cent.

Jetzt kam noch einmal ein weiteres Ordnungsgeld von 1000 Euro hinzu — mehr ist gesetzlich nicht möglich. Wenn der Mann das nicht bezahlt, muss er für eine Woche ins Gefängnis und die Strafe absitzen. Ausgefallen ist die Sitzung übrigens nicht, ein Ersatz-Schöffe sprang ein. Eine halbe Sunde später konnte verhandelt werden.

Ein ehrenamtlicher Richter kann übrigens nicht so einfach abgesetzt werden. Nur wenn der Schöffe stirbt oder nicht mehr verhandlungsfähig ist, endet die Amtszeit. Der Fall wird nun vom Gericht überprüft.

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