Düsseldorf Fürs Foto vom Japan-Tag: Mutter fordert Model-Gage

Städtische Tourimus-Agentur hatte das Bild in einer Broschüre verwandt. Japanerin will jetzt 4000 Euro vor Gericht einklagen.

Düsseldorf: Fürs Foto vom Japan-Tag: Mutter fordert Model-Gage
Foto: David Young

Düsseldorf. Der Japan-Tag mit seinen schrillen Manga-Outfits und den traditionellen Kostümen ist die bunteste Veranstaltung, die Düsseldorf zu bieten hat. Mit vielen schönen Bildern. Eins davon aus dem Jahr 2014 benutzte die Düsseldorf Marketing und Tourmus GmbH (DMT), um damit in der Broschüre fürs nächste Jahr zu werben. Das könnte die Stadt-Tochter viel Geld kosten. Denn eine Japanerin und ihre Tochter haben Klage vor dem Amtsgericht eingereicht, weil sie ohne Erlaubnis in dem Flyer abgebildet. 4000 Euro Schadensersatz soll die DMT dafür bezahlen.

Wie der Rechtsanwalt der Japanerin am Dienstag in der Verhandlung erklärte, seien die Persönlichkeitsrechte seiner Mandanten verletzt worden. Mutter und Tochter wurden auf einem Spielplatz wegen des Fotos angesprochen. Das sei angeblich in 60 000 Werbebroschüren erschienen. Die DMT bestreitet die Zahl allerdings.

1000 Euro Entschädigung hat die städtische Tochter den beiden bereits gezahlt. Doch das reicht ihnen nicht. „Für ein Model hätte man viel mehr bezahlen müssen“, so die Argumentation des Rechtsanwaltes. Außerdem sei ein „japanisches Mischlingskind“ die Idealbesetzung für den Japan-Tag: „So ein Model gibt es wahrscheinlich gar nicht.“

Prozesse, in denen es um prominente Mütter ging, die ohne Erlaubnis mit ihren Kindern abgebildet wurden, hat es schon mehrfach gegeben. In diesen Fällen wurden den Klägern teilweise hohe Entschädigungssummen gezahlt. Diese Urteile allerdings könne man aber nicht einfach für Privatpersonen übernehmen, so die Auffassung der Amtsrichterin.

Die Richterin machte deutlich, dass sie die bereits gezahlten 1000 Euro in dem Fall für ausreichend hält und die Klage abweisen will. Darum zeigte sich die DMT auch nicht verhandlungsbereit, als es um einen möglichen Vergleich ging. Das Urteil wird am 28. Juli verkündet.

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