Bundesgerichtshof Freispruch für Düsseldorfer Kommissar bestätigt

Sex auf der Wache: Urteil rechtskräftig

Das Landgericht hatte den Angeklagten bereits freigesprochen.

Das Landgericht hatte den Angeklagten bereits freigesprochen.

Foto: Martin Gerten

Düsseldorf. Der Prozess um den Sex-Skandal auf der Oberbilker Polizeiwache wird nicht neu aufgerollt. Am Donnerstag wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision der Staatssanwaltschaft und des 26-jährigen mutmaßlichen Opfers zurück. Der Freispruch für den Kommissar ist damit rechtskräftig.

Nun erwartet den 59-Jährigen aber noch ein dienstrechtliches Verfahren. Im August vergangenen Jahres hatte das Landgericht nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden. Aufgrund der gefunden DNA-Spuren sei zwar offensichtlich, dass es zu sexuellen Handlungen auf der Wache gekommen sei. Man könne aber nicht ausschließen, dass dies freiwillig geschehen ist.

Kommissar muss trotzdem mit Konsequenzen rechnen

Das dienstrechtliche Verfahren kommt allerdings jetzt noch auf den Kommissar zu. Das ruhte bis jetzt, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig war. Dass ein Beamter im Dienst überhaupt sexuelle Handlungen mit einem Bürger hat, der eine Anzeige erstatten wollte, könnte ernste Konsequenzen haben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort