Prozess Frau verklagt Möbelhaus in Düsseldorf wegen unpraktischem Ehebett

Düsseldorf · Prozess um Sex in der „Besucher-Ritze“: Ein Ehepaar ist sehr unglücklich mit dem Kauf eines Boxspring-Bettes. Doch vor Gericht sieht es nicht gut für die Kläger aus.

 Das Ehepaar mit der Gummimatte, die Abhilfe schaffen sollte - genau so wie die Auflage links im Bild. Doch nichts hat geholfen.

Das Ehepaar mit der Gummimatte, die Abhilfe schaffen sollte - genau so wie die Auflage links im Bild. Doch nichts hat geholfen.

Foto: Barbara Kirchner

Wer kennt sie nicht: Die berühmte „Besucherritze“ im Doppelbett. Ines G. (46, Namen geändert) stört sie so, dass sie das Möbelhaus verklagt, das ihr das Boxspring-Bett vor vier Jahren verkaufte – für 1500 Euro. Seitdem habe sie keinen ruhigen Schlaf mehr. Und beim Sex verschieben sich die Matratzen ebenfalls.

Schon in der ersten Instanz lag das Gericht Probe und entschied gegen die Klägerin. Das Landgericht war jetzt besonders genau und schaltete einen Experten ein: Einen Raumausstattermeister und Sachverständigen für Polstermöbel und Innendekoration.

Der sagte: „Ich bin kein Schlafforscher. Und zu Bewegungen im Bett, die nichts mit Schlaf zu tun haben, kann ich auch nichts sagen… Ich prüfe nur die verwendeten Materialien.“ Und die seien in Ordnung. Ines G.: „Schon in der ersten Nacht ist mein Mann komplett aus dem Bett gefallen. Das kann doch nicht sein.“

Das Ehepaar beschwerte sich beim Möbelhaus – und bekam dort eine Gummimatte. Damit soll angeblich das Rutschen der Matratzen verhindert werden. „Aber das funktioniert nicht“, sagt Ines G. „Statt dessen haben wir morgens immer einen zusammen geknüddelten Gummiball im Bett.“

Der Richter sprach von einem Problem, dass möglicherweise bauartbedingt sei. „Unter dem Bett gibt es einen Motor, mit dem man Kopf- und Beinteil separat und individuell einstellen kann, so dass einer mal im Bett lesen kann, der andere liegt. Damit ist aber klar, dass sich die Matratzen verschieben.“ Ines G. widerspricht: „Diese Funktion hat uns nie interessiert. Sie war mit in diesem Angebot dabei, wird aber von uns nicht genutzt. Wir brauchen das Bett zum Schlafen… und, um uns zu umarmen. Es geht uns ganz einfach um das Preis-Leistungs-Verhältnis.“

Doch der Richter wies darauf hin, dass man aus einem Boxspringbett zwar komfortabler aufstehen könne, dafür aber auf eine Umrandung für die Matratze verzichte und damit riskiere, dass in der Nacht die Auflagen durch Schlafbewegungen wandern. Es sieht also schlecht aus für die Klage. Endgültig wird das Gericht aber Anfang Mai entscheiden. BK

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