Flugausfälle in Düsseldorf: Zahlt der Verursacher für Einsatz und Schaden?

Beispiel 2003: Studentin schuldet Flughafen nach Bombendrohung 200 000 Euro.

Düsseldorf. 20 umgeleitete Flüge, 140 gestrichene — davon 68 Abflüge und 72 Ankünfte. Passagiere, die auf Kosten der Airline einen Leihwagen bekamen oder die in einem Hotel unterkommen mussten. Der Schaden des Großeinsatzes am Flughafen ist beträchtlich. Und eine von vielen offenen Fragen ist: Sollte der Besitzer des herrenlosen Koffers gefunden werden, muss er womöglich dafür zahlen?

Laut Flughafensprecherin Verena Wefers sei der Schaden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu beziffern. Auch zu möglichen Schadensersatzansprüchen könne sie sich noch nicht äußern: „Das ist einfach noch zu früh.“ Ähnlich die Aussage einer Sprecherin von Air Berlin: „Unsere Priorität war es, den Flugplan zu stabilisieren.“ Zahlenspiele stünden hintenan.

Ein Düsseldorfer Beispiel allerdings zeigt, dass es für den Verursacher tatsächlich teuer werden kann: Wie die WZ gestern berichtete, legte 2003 eine 27-jährige Studentin den Flughafen mit einer Bombendrohung lahm. Sie sollte damals allein für den Einsatz der Bundespolizei 150 000 Euro zahlen, ging dann aber in Privatinsolvenz. Ihre Schulden sind trotzdem nicht restlos getilgt — noch lange nicht: Der Flughafen focht vor Gericht durch, dass sie über 200 000 Euro an ihn zahlen muss, sollte sie je im Leben wieder zu Geld kommen.

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