Düsseldorf Familienkasse über Jahre abgezockt

Geschäftsmann kassierte fast 50 000 Euro Kindergeld, obwohl er in Athen wohnte.

Symbolbild.

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Foto: dpa

Düsseldorf. Im Jahr 2006 beantragte Roland H. (Name geändert) bei der Familienkasse Kindergeld für seine drei Sprösslinge. Die lebten zwar nicht in Deutschland, sondern in Athen, doch der Geschäftsmann behauptete, dass sein Hauptwohnsitz hier bei seiner Mutter sei. Acht Jahre lang wurden dem 52—Jährigen fast 50 000 Euro überwiesen. Doch dann kamen Zweifel auf, ob Roland H. seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich in Deutschland hat. Die bestätigten sich jetzt im Prozess vor dem Amtsgericht, das den Unternehmer zu einer Geldstrafe verurteilte.

Der Angeklagte ist nicht nur Vater von drei Kindern, er ist auch mit einer Athener Archäologin verheiratet, die dort Führungen macht. Trotzdem hatte er bei der Familienkasse angegeben, dass er hier lebt. Ihm gehört auch eine Firma, die in Deutschland angemeldet ist. Doch offenbar hielt sich der 52-Jährige hauptsächlich in Griechenland auf — und dann hätte er hier kein Kindergeld beziehen dürfen.

Roland H. selbst machte keine Angaben. Er ließ stattdessen seine Mutter und deren Bekannten aussagen, der sich als Reisegefährte vorstellte. Sie sollten bestätigen, dass der Geschäftsmann sich regelmäßig in Düsseldorf aufhält. Die Mutter versuchte, dem Richter zu erklären, wie das Zusammenleben in ihrem relativ kleinen Haus funktionierte. Dabei verwickelte sich die Frau sehr schnell in Widersprüche. Als der Richter sie darauf aufmerksam machte, dass die Wahrheit sagen muss, machte die Mutter einen Rückzieher und verweigerte die Aussage.

Nicht besser wurde es für den Angeklagten, als der „Reisegefährte“ seiner Mutter in den Zeugenstand kam. Der berichtete zunächst, das Paar sei etwa sechs Monate im Jahr verreist. Danach nahm der Amtsrichter die Aussage des 88-Jährigen regelrecht auseinander. Denn nicht etwa der Angeklagte, sondern der Sohn des Reisegefährten kümmert sich in dieser Zeit um Blumen und Post. „Wer soll das denn sonst machen?“, fragte der Zeuge schließlich.

Nach dem Satz war dem Anwalt des Geschäftsmanns klar, dass die juristische Schlacht verloren war. Nach Rücksprache mit Roland H. zog er den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Allerdings wurde die Geldstrafe von 27 000 Euro auf 10 800 Euro reduziert, weil die Firma des 52-Jährigen gerade nicht so viel abwirft. Vermutlich muss er auch das kassierte Kindergeld wieder zurückzahlen.

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