Familie muss für schwangeres Au-Pair zahlen

Das Mädchen aus Peru bekam kurz nach der Einreise ein Baby. Der Düsseldorfer Gastvater fühlt sich getäuscht, muss aber für die Kosten aufkommen.

Ein Familienvater hatte sich geweigert die Kosten für ein schwangeres Au-Pair zu zahlen.

Ein Familienvater hatte sich geweigert die Kosten für ein schwangeres Au-Pair zu zahlen.

Foto: dpa

Düsseldorf. Eigentlich hatte die 19-jährige Peruanerin die berufstätigen Eltern bei der Betreuung ihrer vier Kinder unterstützen sollen. Doch schon wenige Wochen nach der Ankunft in Niederkassel klagte das Au-Pair-Mädchen über Rücken- und Bauchschmerzen. Die Gasteltern brachten die junge Frau ins Marienhospital — und konnten kaum glauben, was sich in den darauffolgenden Stunden abspielte: Das im neunten Monat schwangere Mädchen brachte ein Baby zur Welt.

Die Peruanerin war bereits schwanger nach Deutschland gereist. Die Gastfamilie wusste von all dem nichts — und fühlte sich getäuscht. Vor dem Verwaltungsgericht ging der Gastvater nun dagegen vor, die nach der Geburt entstandenen Kosten für den Lebensunterhalt der jungen Mutter zu übernehmen. Seine Argumentation: Das Mädchen habe sehr wohl gewusst, schwanger zu sein und sei mit dem Wissen nach Deutschland gekommen, dass es seine Arbeit nicht aufnehmen könne.

Das Gericht machte dem Familienvater aber sehr schnell klar, dass er mit seiner Klage gegen die Stadt, die insgesamt 2400 Euro für die neun Wochen lange Unterbringung des Mädchens forderte, wenig Erfolg habe.

Schließlich habe nicht die Stadt den Familienvater getäuscht. Außerdem hatte der Gastvater für die Einstellung des Mädchens gegenüber der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgegeben, für die Kosten des Lebensunterhalts aufzukommen. Weil die Peruanerin mit dem Neugeborenen aus Platzgründen nicht mehr bei der Gastfamilie wohnen konnte, übernahm das Jugendamt die Sache.

Sie brachte die junge Mutter und ihr Kind zwei Wochen in einer Pflegefamilie unter, weitere neun Wochen in einer Mutter-Kind-Einrichtung. „Wenn sie die Verpflichtungserklärung unterschreiben, dann gehen Sie auch ein Risiko ein“, erläuterte der Richter. Der Unterzeichner erkläre sich bereit, bis zur Ausreise für alle unvorhersehbaren Kosten aufzukommen.

Der Familienvater zog letztendlich seine Klage zurück. Ein anderes Au-Pair-Mädchen hat er auch bereits gefunden.

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