Düsseldorf Eurowings-Streik in Düsseldorf: Diese Rechte haben Passagiere

Düsseldorf · Die deutschen Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter von Eurowings streiken am Dienstag in Düsseldorf. Deshalb sollen mindestens 18 Flüge ausfallen. Diese Rechte haben betroffene Passagiere.

 Flugausfälle bei Eurowings

Flugausfälle bei Eurowings

Foto: dpa/Marcel Kusch

Aufgrund des Tarifkonflikts und den damit verbundenen Streiks sollen am Dienstag in Düsseldorf mindestens 18 Flüge der Lufthansa-Tochter Eurowings ausfallen. Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte von AirHelp, erklärt, was betroffene Passagiere beachten sollten.

Flug gestrichen - Entschädigungen von bis zu 600 Euro

„Reisende, deren Eurowings-Flüge gestrichen werden, haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person“, erklärt Kauczynski. Dies sei der Fall, wenn Passagiere weniger als 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall informiert wurden oder ihr Flug das Ziel mit mindestens drei Stunden Verspätung erreicht.

Dabei berechne sich die Höhe der Entschädigungszahlung aus der Länge der Flugstrecke. Eine Rolle spiele außerdem die tatsächliche Verspätung am Ankunftsort und deren Ursache.

Urteil des EuGH stärkt Rechte von Passagieren

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil im April festgestellt, dass selbst ein unangekündigter Streik die Fluggesellschaften nicht davon befreit Entschädigungen auszuzahlen. Nur außergewöhnliche Umstände, wie Unwetter oder medizinische Notfälle können eine Airline von Entschädigungszahlungen befreien.

Rechte der Reisenden ab bestimmter Verspätung

Sollte es zu einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt kommen, muss die Airline den kompletten Ticketpreis erstatten. Bei einer Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern ist die Fluggesellschaft bereits bei einer Verspätung von zwei Stunden dazu verpflichtet Mahlzeiten und Getränke bereitzustellen. Außerdem muss es Reisenden ermöglicht werden zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf haben Passagiere das Recht auf eine Unterkunft und die Beförderung dorthin.

(red)
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