Es ist ein Ende — gut so

Düsseldorf. Es ist kaum zu verstehen, wenn ein elf Jahre altes Mädchen, das ein Bein verloren hat, fast acht Jahre lang warten muss, bis die Rheinbahn Schmerzensgeld und eine Rente zahlt.

Letztlich hat es sich für das Verkehrsunternehmen nicht ausgezahlt, dem vorgeschlagenen Vergleich mit der Familie nicht zugestimmt zu haben.

Immerhin: Nachdem das Zivilverfahren am Oberlandesgericht beendet war, dauerte es nur ein paar Wochen, bis auch strafrechtlich der Schlussstrich gezogen wurde. Das ist gut so. Aber wie viel Schuld trägt ein Straßenbahnfahrer, der nach einem Gutachten einen Kilometer zu schnell gefahren ist?

Mit der Geldstrafe von 2500 Euro wird deutlich, dass der Mann kein schweres Verbrechen begangen hat. Er gilt damit nicht einmal als vorbestraft. Ob das gerecht ist? Wer will das beurteilen? Aber es ist ein Ende.

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