Elterngeld: Eltern verschenken Millionen

Beim Versorgungsamt Düsseldorf gehen weniger Anträge ein, als es Geburten gibt. Dabei geht es um richtig viel Geld.

Düseldorf. Seit dem 1. Januar gibt es die großzügige staatliche Wohltat: das Elterngeld. Wer in diesem Jahr ein oder mehrere Babys bekommt erwerbstätig war, und nun daheim das Kind großzieht, kann eine nicht zu knappe Förderung einstreichen - zwei Drittel seines Einkommens, maximal 1800 Euro im Monat.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Elterngeld.

Wo muss ich das Elterngeld beantragen?

Bei der Elterngeldkasse des Versorgungsamtes , Erkrather Straße 339, Telefon: 45 840, E-Mail: [email protected] (Buchstaben A bis K); [email protected] (Buchstaben L bis Z).

Welche Unterlagen brauche ich für einen Antrag? Auf jeden Fall ist die Original-Geburtsurkunde des Kindesnotwendig. Wenn man vorher Erwerbseinkommen bezog, fügt man Einkommensnachweise aus den zwölf Monaten vor der Geburt dem Antrag bei. Wer Mutterschaftsgeld erhält, legt einen Nachweis über Höhe und Dauer des Bezuges vor. Nicht-EU-Bürger benötigen zudem auf jeden Fall eine Kopie ihres "Aufenthalttitels".

Bis wann muss der Antrag dasein?

Bis spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes. Man kann zwar Elterngeld auch später beantragen, bekommt aber immer nur maximal drei Monate rückwirkend Geld. Um die Frist zu wahren, reicht zunächst ein bloßes Anschreiben (zunächst ohne die genannten Unterlagen) in dem man das Elterngeld für sich beantragt.

Wie hoch ist das Elterngeld im günstigsten Fall?

Bei vorher Erwerbstätigen beträgt es in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Maximal werden 1800 Euro im Monat bezahlt, den Höchstbetrag erreicht also, wer zuvor rund 2700 Euro oder mehr netto verdiente. Elterngeld können aber auch alle Nicht-Erwerbstätigen, auch Schüler, Studenten, Hausfrauen etc. beziehen. in der Regel steht ihnen allen der Sockelbetrag von 300 Euro im Monat zu.

Wie lange gibt’s das Elterngeld?

Maximal in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes. Grundsätzlich kann ein Elternteil höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate kommen hinzu, wenn auch das andere Elternteil (in der Regel der Vater) den Job aufgibt oder reduziert arbeitet und sich dem Kind widmet.

Wie können Eltern den Anspruch untereinander aufteilen?

Bis auf die zwei Extramonate (12. bis 14.) so, wie sie wollen (Mutter zehn Monate, Vater vier, beide sieben Monate etc.). Sie können Elterngeld auch gleichzeitig beanspruchen (dann für maximal sieben Monate). Weitere Infos im Internet:

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