Ehefrau mit Fleischermesser attackiert Letzte Umarmung: „Prof. Dr. D.“ wegen Mordversuchs vor Düsseldorfer Gericht

Düsseldorf · „Prof. Dr. D.“ soll versucht haben, seine 33 Jahre jüngere Frau zu ermorden. Heimtückisch und von hinten - mit einem Fleischermesser. Das Geschehen im vornehmen Düsseldorf-Oberkassel beschäftigt seit Montag das Landgericht.

 Der 74-Jährige soll versucht haben, seine deutlich jüngere Ehefrau mit einem Fleischermesser umzubringen.

Der 74-Jährige soll versucht haben, seine deutlich jüngere Ehefrau mit einem Fleischermesser umzubringen.

Foto: dpa/Frank Christiansen

Um eine letzte Umarmung auf dem Pflegebett soll er seine Frau gebeten und dann ein Fleischermesser unter dem Kopfkissen hervorgezogen haben. Ein 74-jähriger Ingenieur, laut eigenem Facebook-Profil „Prof. Dr.“, muss sich seit Montag wegen versuchten Mordes aus Eifersucht in Düsseldorf vor dem Landgericht verantworten. Während er beim Prozessauftakt bereitwillig sein Leben schilderte, wollte er über die Tat noch nicht sprechen.

Das übernahm dafür seine 33 Jahre jüngere Frau: Nachdem sie sich von ihrem Mann getrennt hatte, soll er sie Anfang August um eine letzte Umarmung gebeten haben. Sie habe sich zu ihm ins Bett gelegt - mit dem Rücken auf seine Brust. Weil ihr Mann merkwürdige Bewegungen gemacht und ihr ans Kinn gegriffen habe, habe sie ein ungutes Gefühl beschlichen. „Hast du Schmerzen, soll ich dich massieren“, habe sie ihn noch gefragt - doch er habe verneint.

Dann habe sie ein Brennen an ihrem Hals gespürt und das Messer gesehen. „Ich gucke keine Horrorfilme und war plötzlich selbst in einem“, berichtete die 40-Jährige. Sie habe seinen Arm mit aller Kraft weggedrückt und um Hilfe geschrien. Ihr Sohn habe ihren von den Schreien alarmierten Nachbarn in die Wohnung gelassen. Der habe dem Mann das Messer wegnehmen können.

Gegen den Willen ihrer Familie habe sie den 33 Jahre älteren Mann geheiratet - und ihren Schritt schnell bereut. „Ich bin 17 Jahre mit ihm verheiratet, aber ich war nie glücklich. Es war eher ein Chef-Putzfrau-Verhältnis.“

Dann sei ihr Mann an Krebs erkrankt - acht Jahre habe sie ihn gepflegt und sich um die beiden gemeinsamen Söhne gekümmert, aber dennoch nicht einmal ein eigenes Handy besitzen dürfen. Ihr Mann sei extrem eifersüchtig gewesen - und es sei immer schlimmer geworden. Dabei habe sie ihn nie betrogen, beteuert sie.

Bereits zwei Wochen vor der Attacke habe er sie mit einem Messer bedroht. Sie habe ihm so eine Tat dennoch nicht zugetraut: „Er hatte immer ein großes Mundwerk.“ Er habe ihr auch vorgeschlagen, gemeinsam Selbstmord zu begehen. „Auf gar keinen Fall. Was ist mit den Kindern?“, habe sie erwidert.

Der 74-jährige Deutsche gilt als nicht vorbestraft, räumt aber ein, früher einmal größeren Ärger mit dem Finanzamt gehabt zu haben. Genauer wird er nicht, aber aus der Sache resultierten sieben Millionen D-Mark Schulden beim Fiskus, die noch nicht getilgt seien.

Ihr Mann sei wegen einer Depression in psychiatrischer Behandlung gewesen, berichtet seine Frau. Auf Frage des Gerichts entbindet der Angeklagte die ihn behandelnden Ärzte daraufhin von der Schweigepflicht. Mehrmals muss die Verhandlung unterbrochen werden, weil der Angeklagte über Herzprobleme klagt und untersucht wird.

Laut Anklage hatte die damals 40-Jährige eine acht Zentimeter lange und einen halben Zentimeter tiefe Schnittwunde am Hals sowie eine Verletzung an einer Hand erlitten. Die Wunde musste genäht werden - Lebensgefahr bestand jedoch nicht. Der Prozess wird fortgesetzt.

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