Mieten : „Wohnen bleiben im Viertel“: Düsseldorfer Initiative will Schutzsatzung gegen hohe Mieten für 13 Wohngebiete
Düsseldorf Immer öfter verlieren Menschen in Düsseldorf ihr Zuhause, weil sie sich die rasant steigenden Mieten nicht mehr leisten können. Ein Bündnis will nun per Bürgerentscheid unter anderem eine Milieuschutzsatzung durchsetzen. Doch daran gibt es auch Kritik.
Die Geschichte der Mieter an der Bunsenstraße 12, die im Mai vergangenen Jahres für Aufsehen sorgte, ist beispielhaft für eine Verdrängung von langjährigen Bewohnern eines Quartiers durch steigende Mieten. Sie gab der Debatte plötzlich ein Gesicht, nein, mehrere Gesichter. Ein Mietshaus, das jahrelang in Privatbesitz war und in die Jahre gekommen ist, wird von einem Investor gekauft, der das Objekt dann nicht in Stand setzt sondern, und diese begriffliche Unterscheidung ist wichtig, modernisiert – und dann kann er die Miete (in manchen Fällen drastisch) anheben. Die Bewohner wiederum können sich die Wohnung nicht mehr leisten, müssen ihr Viertel verlassen. Denn neue, solventere Mieter folgen. Ein weiteres Problem in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten: Mietwohnungen werden nur deshalb in Eigentumswohnungen umgewandelt, um sie möglichst profitabel zu verkaufen. Und oft werden Eigenbedarfsanmeldungen dafür nur vorgeschoben.
Diese Fälle häufen sich auch in Düsseldorf immer mehr, sagt Hans-Jochem Witzke, der Vorsitzende des Mietervereins, mit Blick auf die vergangenen zehn Jahre. Um der Gentrifizierung etwas entgegenzusetzen, will er gemeinsam mit einem Zusammenschluss von mehreren Institutionen der Stadt jetzt das Bürgerbegehren „Wohnen bleiben im Viertel“ an den Start bringen. Das Ziel: Ein Bürgerentscheid, der die Stadtverwaltung zur Schaffung einer Schutzsatzung für 13 Wohngebiete zwingt.
Die Satzung Die Schutzsatzung beinhaltet erstens eine sogenannte Milieuschutzsatzung (nach § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch), die es auch schon in anderen Städten gibt. Und sie bedeutet: Umbauten, Abrisse und Modernisierungen und auch das Umwandeln von Miet- in Eigentumswohnungen in den entsprechenden Gebieten soll genehmigungspflichtig werden. Zweitens soll die Stadt durch diese Satzung Gebrauch von ihrem Vorkaufsrecht machen können. Der Zusammenschluss aus Bündnis für bezahlbaren Wohnraum, Caritasverband, DGB, Diakonie, Asta der Hochschule, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Katholikenrat, Katholische Arbeiter-Bewegung, Mieterbund, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Sozialdienst katholischer Frauen und Männer, Verdi und Zakk sieht darin ein „probates Mittel“, um der Verdrängung von Bewohnern aus ihrem Viertel entgegenzuwirken. Es könne nicht sein, dass Luxussanierungen und andere Geschäfte mit Immobilien den Bürgern ihr Zuhause nehme, so Rudi Voller vom Katholikenrat und SKFM, der auch Vertretungsberechtigter des Bürgerbegehrens ist. Deshalb sei die Kontrolle durch eine Genehmigunsgpflicht nur sinnvoll. Im Übrigen bediene man sich damit nur geltender rechtlicher Möglichkeiten, die andere Städte wie Köln oder Münster in NRW oder auch München bereits erfolgreich eingeführt hätten.