Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf Fotokünstler (64) gilt  jetzt als Intensiv-Täter

Düsseldorf · Beleidigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung: Ein 64-Jähriger fiel immer wieder auf. Nun kommt es zum Prozess.

 Ein Gutachter muss jetzt prüfen, ob der Künstler wegen der psychischen Erkrankung überhaupt schuldfähig ist.

Ein Gutachter muss jetzt prüfen, ob der Künstler wegen der psychischen Erkrankung überhaupt schuldfähig ist.

Foto: dpa/Oliver Berg

. Mit dem menschlich-dramatischen Absturz eines ehemals gefeierten Fotokünstlers (64) hat sich jetzt das Landgericht zu befassen. Eine aktuelle Anklage zählt 24 Straftaten auf, die er begangen haben soll - von Sachbeschädigung über Beleidigung, Hausfriedensbruch, Ladendiebstahl bis hin zum verbotenen Hitler-Gruß sowie der Körperverletzung und einem Angriff auf Polizeibeamte. Bei Ermittlungen kam zudem heraus, dass er seine Wohnung in der Friedrichstadt verloren hat, daher als obdachlos gilt, dass er bereits unter behördliche Betreuung gestellt wurde, dauerhaft drogenabhängig und wohl an Schizophrenie erkrankt ist. Kommt es zum Prozess vorm Landgericht, dann könnte ihm jetzt sogar eine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie-Klinik drohen.