Düsseldorf Düsseldorfer Axt-Attentäter muss dauerhaft in die Psychatrie

Düsseldorf. Im Fall des Axt-Attentäters, der am Düsseldorfer Hauptbahnhof Amok gelaufen ist, hat das Landgericht in Düsseldorf am Freitag ein Urteil gesprochen. Der Mann wurde zu einer dauerhaften Unterbringung in einer Psychatrie verurteilt.

 Der Angeklagte im Gerichtssaal des Landgerichts Düsseldorf.

Der Angeklagte im Gerichtssaal des Landgerichts Düsseldorf.

Foto: Federico Gambarini

Der 37-Jährige sei zur Tatzeit an Schizophrenie erkrankt und schuldunfähig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag. Er sei jedoch ein "kranker Mensch", von dem eine erhebliche Gefahr für die Gesellschaft ausginge.

Der Mann aus dem Kosovo stand wegen versuchten Totschlags in acht Fällen vor Gericht. Er hatte am 9. März im Bahnhof mit einer Axt brutal gewütet. Stimmen hätten ihm dies befohlen, hatte er einem Psychiater berichtet. Er habe dies getan, um von Polizisten erschossen zu werden.

Weil die Polizei zunächst einen Terroranschlag nicht ausschließen konnte, wurde Großalarm ausgelöst. Überwachungskameras zeigen, wie schwer bewaffnete Polizisten auf den Bahnsteig stürmen. Der Hauptbahnhof wurde abgesperrt, Hunderte Reisende saßen in den Zügen fest.

Nach den Axt-Attacken war der Mann von einer Brücke gesprungen und hatte sich dabei selbst schwer verletzt. Insgesamt waren zehn Menschen bei dem Amoklauf verletzt worden. Einige Opfer schwebten mit Schädelbrüchen und gebrochenen Halswirbeln zeitweise in akuter Lebensgefahr. red/dpa

Axt-Angriff in Düsseldorf - Die Situation rund um den Bahnhof
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