auf Bewährung Terrorhelfer aus Umfeld von Sven L. verurteilt

Düsseldorf · Ein 29-Jähriger ist in Düsseldorf als Terrorhelfer zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er stand in Kontakt mit dem Islamistenführer Sven L. Das sagte ein Sprecher des Düsseldorfer Oberlandesgerichts.

 Symbolbild

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Foto: picture alliance / Roland Weihra/Roland Weihrauch

Der Verurteilte hatte den Kauf von drei Nachtsichtgeräten im Auftrag von Islamistenführer Sven L. gestanden. L. habe ihn bei einem persönlichen Treffen darum gebeten, die 1440 Euro zu überweisen, hatte der 29-Jährige beim Prozessauftakt ausgesagt. Er habe sich aber nichts Böses dabei gedacht, als er der Bitte gefolgt sei, beteuerte er. Nachtsichtgeräte seien schließlich frei verkäuflich.

Wenn er gewusst hätte, dass die Geräte für eine Terrorgruppe bestimmt gewesen seien, hätte er nicht „Nachtsichtgeräte“ auf der Überweisung angegeben, sagte der in Düsseldorf geborene Bosnier. Eine Kopie des Überweisungsbelegs war auf L.s Laptop entdeckt worden. Er habe L. und Pierre Vogel auf einer Pilgerfahrt nach Mekka kennengelernt. Er sei kein Salafist und habe das Duo zufällig kennengelernt, beteuerte der 29-Jährige.

Sven L. war 2017 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. 2013 waren die Nachtsichtgeräte der islamistischen Terrorgruppe Jamwa in Syrien übergeben worden. Ein Teil der Jamwa war später in der Terrorgruppe Islamischer Staat aufgegangen.

(dpa)
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