Hochschulen in Düsseldorf Präsenzveranstaltungen sind für Studierende wieder erlaubt

Bilk/Derendorf · Auch an den Hochschulen werden die Coronaschutz-Maßnahmen gelockert. Doch nicht jede Hochschule will sie auch nutzen.

 Das Tragen einer Schutzmaske ist Pflicht an der Heine-Uni.

Das Tragen einer Schutzmaske ist Pflicht an der Heine-Uni.

Foto: dpa/Oliver Berg

(semi) Darauf haben viele Studierende und auch Lehrende der Heinrich-Heine-Universität sicher seit Langem gewartet: Die Corona-Schutzverordnung vom 26. Mai erlaubt ab 7. Juni wieder Vorlesungen und Seminare auf dem Campus. Die Entscheidung darüber, ob eine Lehrveranstaltung tatsächlich wieder vor Ort oder aber weiter digital stattfindet, treffen allerdings die Lehrkräfte, die ihre Studierenden auch informieren sollen. Vor allem Dozenten von „Anfängervorlesungen“ sollen laut Uni dazu motiviert werden, zumindest teilweise ein Präsenzangebot zu schaffen.

Für die Teilnahme von Veranstaltungen vor Ort gelten besondere Regeln: So müssen Studierende vollständig geimpft oder genesen sein oder einen PCR- oder Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) mit negativem Ergebnis haben (auf dem Campus gibt es ein Testzentrum). Zum Studienalltag im Corona-Modus gehören auch das Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken und das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern. Die maximale Teilnehmerzahl wird auf 50 begrenzt. In allen Veranstaltungen soll die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden. Auch mündliche und schriftliche Prüfungen sind unter diesen Bedingungen wieder erlaubt.

Für die Uni ist der Wechsel mitten im Semester von Digital- auf Präsenzlehre mit Herausforderungen verbunden. In vielen Fällen werde es „didaktisch und organisatorisch nicht ganz einfach sein, mitten im laufenden Semester in den Präsenzbetrieb zu wechseln“, sagt Uni-Sprecher Achim Zolke auf Anfrage. Zudem müsse den Studierenden die Sicherheit gegeben werden, online begonnene Veranstaltungen auch online beenden zu können. Denkbar seien deswegen Vorlesungen mit Teilpublikum im Hörsaal, die über eine Videokonferenz-Software gestreamt oder aufgezeichnet werden. „Dies ist beispielsweise für die Studierenden, die nicht in der Nähe der Universität wohnen, wichtig“, sagt Zolke. Die von der Corona-Schutzverordnung vorgegebene und „sinnvolle“ Testpflicht bringe zudem einen höheren organisatorischen Aufwand. Vom Land wünscht sich die Hochschule „eine eindeutige Rechtsgrundlage vom Land, das heißt insbesondere die Anpassung der Allgemeinverfügung Hochschulen an die Corona-Schutzverordnung“. Zudem müsse den Studierenden so bald wie möglich eine Impfung angeboten werden.

An der Hochschule Düsseldorf (HSD) setzt man indes weiter auf Digital-Lehre. „Der Schutz vor einer Corona-Infektion hat für unsere Studierenden höchste Priorität“, sagt Sprecherin Simone Fischer. Damit will man „einen Jo-Jo-Effekt“ vermeiden, der Studierende und Lehrende verunsichern könne und zu weniger Planbarkeit führen könne. Es werde aktuell an „Lösungen“ gearbeitet, um auf dem Campus in Derendorf Veranstaltungen zu ermöglichen.

Lehr- und Praxisveranstaltungen für Erstis aus dem Wintersemester 2020/21 und dem Sommersemester 2021 sollen allerdings im Moment nur angeboten werden, „sofern sie zwingend sind“. An der HSD hofft man, dass mit der heute in Kraft tretenden Aufhebung der Impf-Priorisierung auch Studierende schnellstmöglich geimpft werden können.

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