Prozess in Düsseldorf Senior wehrt sich gegen Strafe für Airport-Alarm

Düsseldorf. · Drei Personen, darunter ein 65-Jähriger, waren durch das Öffnen einer besonderen Tür illegal in einen Sicherheitsbereich nahe der Personal- und Warenkontrolle gelangt. Die Folgen waren enorm.

 Der Düsseldorfer Flughafen

Der Düsseldorfer Flughafen

Foto: Blazy, Achim (abz)

(wuk) Mindestens 6500 Fluggäste waren von einer Fehlentscheidung von drei Passagieren am Flughafen betroffen, 42 von 634 geplanten Flügen sollen am 1. März deswegen gestrichen worden sein. Denn das Trio hatte eine alarmgesicherte Tür zum Sicherheitsbereich per Nottaster geöffnet, sich dadurch Zugang verschafft zu besonders abgeriegelten Bereichen im Flugsteig B. Die Folgen waren gravierend: Alle drei Flugsteige mussten geräumt und durchsucht werden, für fast zwei Stunden war der Flugbetrieb lahm gelegt. Doch 2500 Euro als Buße dafür zu zahlen, lehnt einer der drei Verursacher jetzt ab. Der 65-jährige Grieche hat Einspruch gegen die Geldbuße eingelegt, am Mittwoch, 11.30 Uhr, Saal E.111, kommt der Fall vors Amtsgericht.

Um 6.36 Uhr war der Alarm damals durch das Betätigen eines Nottasters ausgelöst worden. Ermittlungen ergaben, dass drei Personen durch das Öffnen einer besonderen Tür illegal in einen Sicherheitsbereich nahe der Personal- und Warenkontrolle gelangt waren.

Dort befanden sich bereits kontrollierte Fluggäste, unter die sich die drei Männer damals gemischt haben. Vorsorglich wurden alle drei Terminals geräumt und von Polizeikräften, Zoll und Suchhunden nach gefährlichen Gegenständen durchsucht. Ankommende Fluggäste konnten ihre Maschinen zunächst nicht verlassen, schon kontrollierte Passagiere mussten ihre Flugzeuge sogar wieder räumen, sich erneut durchsuchen lassen.

Für eine Straftat gab es
offenbar keine Anhaltspunkte

Die drei Männer wurden parallel dazu vernommen. Dabei soll es sich um einen Deutschen (22) mit Reiseziel Schweiz gehandelt haben, um einen Griechen (52), der in seine Heimat fliegen wollte, und um den 65-Jährigen, der jetzt gegen das Bußgeld ­protestiert.

Die Beamten ermittelten gegen das Trio zunächst auch wegen Missbrauchs von Notrufen und Beeinträchtigung von Nothilfemitteln. Für eine Straftat gab es aber offenbar keine Anhaltspunkte. Lediglich Bußgelder wegen Verstoßes gegen das Luftsicherheitsgesetz wurden gegen das Trio verhängt. Ob die beiden anderen Männer die Bußen beglichen haben, ist nicht bekannt. Auf die Verursacher der Störung können noch erhebliche Schadensersatzforderungen von Airlines und Flughafen zukommen.

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