Prozess Polizist soll in Düsseldorf grundlos zugeschlagen haben

Düsseldorf · Zwei Ohrfeigen gegen einen Tatverdächtigen könnten einen Polizeibeamten (30) jetzt teuer zu stehen kommen – und ihn womöglich sogar den Job kosten.

 Symbolbild

Symbolbild

Foto: Karl-Josef Hildenbrand

(wuk) Zwei Ohrfeigen gegen einen Tatverdächtigen könnten einen Polizeibeamten (30) jetzt teuer zu stehen kommen – und ihn womöglich sogar den Job kosten. Beim Amtsgericht liegt gegen den Beamten aktuell eine Anklage vor, wonach ihm Körperverletzung im Amt angelastet wird. An einem Juniabend 2020 soll er in Lörick einem damals 19-Jährigen grundlos zwei heftige Schläge aufs Ohr versetzt und ihm dadurch einen Riss im Trommelfell zugefügt haben. Polizeibeamte, die privat und in Zivil unterwegs sind, können sich jederzeit selbst in den Dienst versetzen und dann als Polizisten tätig werden. Die Wandlung vom Privatmann zum Ordnungshüter, die von außen nicht sichtbar ist, hat jedoch eine entscheidende Konsequenz: Beamte, die etwa zufällig Zeugen einer Straftat werden und dann dienstlich einschreiten, müssen genauso korrekt auftreten wie uniformierte Kollegen. Und dagegen soll der jetzt angeklagte Beamte vor fast zweieinhalb Jahren verstoßen haben.