Prozess in Düsseldorf Bedrohung Angela Merkels: Zweifel an der Schuldfähigkeit

Düsseldorf · Ein 61-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten, weil er eine Morddrohung auf der Facebook-Seite der Bundesregierung hinterlassen haben soll. Doch es gibt Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten.

Der Angeklagte soll online Drohungen geschrieben haben.

Der Angeklagte soll online Drohungen geschrieben haben.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Weil er die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Facebook-Kommentar mit dem Tod bedroht haben soll, muss sich ein Düsseldorfer nun vor Gericht verantworten. „Trotz 83 000 000 Mitbewerbern hoffe ich die Person zu sein die die Kugel durch Deinen Kopf schiesst“ – diesen Satz soll der 61-Jährige bei einer Pressekonferenz im Februar 2021 auf die Facebook-Seite der Bundesregierung geschrieben haben, mutmaßlich aus Unzufriedenheit mit der Corona-Politik. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, damit Straftaten angedroht und den öffentlichen Frieden gestört zu haben. Doch an der Schuldfähigkeit des Angeklagten gibt es erhebliche Zweifel.