Stadt korrigiert politischen Beschluss Zwei Gerichtsverfahren beschäftigen die Stadt

von Arne Lieb · Gegen die Temporeduzierung auf der Merowingerstraße gibt es eine Klage. Die Stadt ließ die Politik erneut für die Maßnahme stimmen – um die Chancen zu verbessern.

 Eine mobile Messanlage sorgte für zahlreiche Knöllchen bei Autofahrern, die auf der Merowingerstraße zu schnell waren.

Eine mobile Messanlage sorgte für zahlreiche Knöllchen bei Autofahrern, die auf der Merowingerstraße zu schnell waren.

Foto: Hendrik Gaasterland/Hendri Gaasterland

Die Stadt steht wegen des vor einem Jahr verhängten Tempo 30 auf der Merowingerstraße juristisch unter Druck. Verkehrsdezernent Jochen Kral holte vom Ordnungs- und Verkehrsausschuss am Mittwoch kurzfristig einen erneuten Beschluss über die Temporeduzierung auf der Straße durch Bilk ein. Er begründete das mit ersten Hinweisen aus einem Klageverfahren gegen die Maßnahme. Der Richter habe kritisiert, dass die Stadt den Abwägungsprozess bei der ersten Entscheidung nicht ausreichend dokumentiert habe. So sei etwa nicht deutlich dargelegt worden, dass sich die Reisezeit für Autos verlängert. Durch den erneuten Beschluss erhofft sich die Stadt bessere Chancen vor Gericht. Die im Frühjahr 2021 verhängte Temporeduzierung dient dem Luftschutz und war ein Ausgleich für die weggefallene Umweltspur auf dieser Strecke. Viele Autofahrer waren überrascht: Der von der Stadt installierte mobile Blitzer war in den ersten Wochen im Dauereinsatz. Für den Verkehr ändert der neue Beschluss nichts. Erst im Falle einer erfolgreichen Klage müsste die Stadt reagieren. Kral nannte im Ausschuss keine weiteren Details zum Stand des Verfahrens. Der Verkehr auf der Merowingerstraße wird absehbar ohnehin noch einmal verändert: Dort soll ein Radweg entstehen. Der Dezernent hatte den Antrag erst wenige Stunden vor der Sitzung an die Ausschussmitglieder verschickt. Das sorgte für Kritik aus der Opposition. SPD und FDP forderten vergeblich eine Vertagung, um sich zu beraten und auch ihre Bezirksvertreter einzubeziehen. Kral sprach sich dagegen aus. Nach seinen Informationen hätte in diesem Fall eine gerichtliche Anordnung zum Entfernen von Tempo 30 gedroht. Sogar ein Ausschussmitglied der CDU, die mit den Grünen die Ratsmehrheit bildet, stimmte für die Vertagung. Auch ein anderes Gerichtsverfahren beschäftigte den Ausschuss – ebenfalls kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt. Der im Reisholzer Hafen geplante geschützte Radweg („Protected Bike Lane“) ist vom Tisch. Die Stadt stoppt die Umsetzung. Sie kommt damit einer Niederlage im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht zuvor.

Der 1200 Meter lange Radweg war bereits nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster im September entfernt worden. Die Richter hatten dem Eilantrag eines Industrieunternehmens stattgegeben. Das Gericht hatte unter anderem das Fehlen von belastbaren Verkehrszahlen und eine fehlende Interessensabwägung bemängelt. Die Verwaltung teilte allerdings zugleich mit, dass sie einen neuen Anlauf für eine Umgestaltung der Straße anstrebt. Für die Sicherheit der Schüler, die durch das Gewerbegebiet mit dem Rad unterwegs seien, sei weiterhin ein Radweg nötig.

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