Ärger um Lärm in der Paulsmühle A 59: Lautstärke rechtfertigt kein Tempolimit

Düsseldorf · Bei einer Messung in der Paulsmühle blieb die Lautstärke knapp unter den Grenzwerten, die ein Tempolimit rechtfertigen würden.

 Der derzeitige Lärmschutzwall entlang der A 59 bei Benrath: Anwohner der Paulsmühle wollten hier ein Tempolimit erwirken.

Der derzeitige Lärmschutzwall entlang der A 59 bei Benrath: Anwohner der Paulsmühle wollten hier ein Tempolimit erwirken.

Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)

Die A 59, die an der Benrather Paulsmühle entlang führt, ist laut, da sind sich alle Beteiligten einig. Anwohner fordern schon seit Jahren mehr Schutz vor dem Lärm, eine Sanierung ist bereits beschlossene Sache. Doch bis dahin wird es noch dauern – deshalb hatten sich die Anwohner dafür eingesetzt, dass die Geschwindigkeit auf dem Teilstück auf 80 Stundenkilometer reduziert wird. Dafür wiederum ist die Autobahn aber nicht laut genug: Bei einer Messung blieben die Lautstärken knapp unter der Grenze, die eine Temporeduzierung rechtfertigen würden.

Der Bund hat klar festgelegt, wie laut es an Autobahnen werden darf. Lärm wird in der Einheit Dezibel gemessen. Werden für den Krach auch die besonderen Belastungen bestimmter Schall-Frequenzen für das Ohr berücksichtigt, so wird der Schallpegel in der Einheit Dezibel (A) angegeben. In besonders sensiblen Gebieten – dazu gehören reine Wohngebiete, Krankenhäuser, Schulen, Altenheime – liegt die Grenze für eine Lärmbelästigung bei 70 Dezibel (A) am Tag und bei 60 Dezibel (A) in der Nacht.

Ein normales Gespräch, ein laufender Wasserhahn oder ein Rasenmäher in zehn Meter Entfernung erreichen einen ähnlichen Geräuschpegel. Auch wenn das zunächst nach nicht viel klingt: Lärm im Bereich um 80 Dezibel (A) kann bereits zu gesundheitlichen Langzeitschäden führen.

Die zuständige Autobahn GmbH des Bundes hat an Wohngebäuden, die besonders nah an der A 59 liegen, eine Messung durchgeführt. Das Ergebnis: Tagsüber liegt die Lautstärke dort bei 63 Dezibel (A), nachts bei 55 Dezibel (A), also unter den Grenzwerten. Damit sei eine „deutliche Unterschreitung der maximal zulässigen Lärmpegel“ ermittelt worden, teiltedie Autobahn GmbH mit. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund des Lärmschutzes sei darum „unverhältnismäßig und rechtlich unzulässig“. Ein vorübergehendes Tempolimit auf dem zwölf Kilometer langen Teilstück zwischen Düsseldorf-Süd und Monheim ist damit vom Tisch.

Die Anwohner ärgert das. Aus Sicht von Antje Peth-Anders, die in der Siedlung unmittelbar an der Autobahn wohnt, hat die Autobahn GmbH nicht alle notwendigen Aspekte beachtet. Außer Acht gelassen werde etwa, dass es auf der Höhe der Paulsmühle einen Beschleunigungsstreifen gebe und die Autos und Motorräder, die dort Gas geben, mehr Abgase und auch mehr Lärm produzieren.

Die Autobahn GmbH bezieht sich auf die Straßenverkehrsordnung. Darin ist festgelegt, wann eine Straßenverkehrsbehörde handeln kann, um Anwohner vor Lärm und Abgasen zu schützen. Theoretisch können Straßen oder bestimmte Strecken komplett gesperrt, die Zufahrt beschränkt oder der Verkehr umgeleitet werden.

Das müsse aber in Abwägung mit den Interessen der Verkehrsteilnehmer geschehen. Um eine Entscheidung zu treffen, orientiere sich die Behörde an den Lärmschutz-Richtlinien, heißt es von der Autobahn GmbH – und die sehen eben die genannten Dezibel-Grenzen vor.

Auf lange Sicht soll es an der Paulsmühle aber leiser werden. Die Autobahn GmbH wird das rund zwölf Kilometer lange Teilstück der A 59 sanieren, dabei 18 Brücken instandsetzen und die aktuelle Betonfahrbahn durch einen neuen Belag aus lärmarmem Asphalt ersetzen. Außerdem werden Lärmschutzanlagen ausgetauscht und neu gebaut.

Grund dafür sind auch neue Richtlinien für den Lärmschutz, die 2021 erlassen wurden, und 2020 neu festgelegte Maximalwerte für den Lärm. Die Planungen bleiben allerdings weiterhin recht vage: Die Arbeiten sollen „frühestens 2024“ beginnen und „mehrere Jahre“ dauern, heißt es von der Autobahn GmbH.

Die Planungen für das Projekt dauern indes schon seit 2016 an – damals wurden Gutachten zum Fahrbahnzustand, Abfragen zum Umfang der notwendigen Arbeiten und Vermessungen erledigt. Im Frühjahr 2019 wurde ein externes Büro mit den Planungen beauftragt. Derzeit werde das lärmtechnische Gutachten in die Entwurfsplanung eingearbeitet, heißt es von der Autobahn GmbH. Gleichzeitig seien die Ausführungsplanung und die Genehmigungen in Arbeit, um das Baurecht zu bekommen.

Der Baubeginn sei darum „von anderen Maßnahmen“ abhängig und werde frühestens 2024 möglich sein. Während der vier- bis fünfjährigen Arbeiten wird dann in den Bauabschnitten in beiden Richtungen jeweils nur ein Fahrstreifen zur Verfügung stehen.

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