Prozess in Düsseldorf Hundehalter müssen Schäden nicht zahlen

Düsseldorf · Mieter und Vermieter streiten vor Gericht um Kaution

(wuk) Ist eine Hundehaltung in einer Mietwohnung ausdrücklich erlaubt, dann muss der Vermieter hinnehmen, falls durch das Tier „gewisse Substanzverletzungen“ entstehen. So urteilte das Amtsgericht im Streit eines Ehepaares mit dessen Vermieter in Rath. Nach dem Auszug des Paares samt kleinem Hund verweigerte der Eigentümer die Rückzahlung der Kaution, da der Hund angeblich eine fast 7000-Euro-teure Wohnungstür aus Aluminium von außen zerkratzt habe. Die Richterin setzte einen Ortstermin an, um die Tür zu prüfen. Ihr Urteil: Den Mietern muss die Kaution von 2700 Euro jetzt im Wesentlichen ausgezahlt werden.