NRW Islamistisches Gedankengut: Haftstrafe

Düsseldorf · Der Angeklagte hatte im Internet dem islamistischen Attentäter von Paris den „höchsten Grad des Paradieses“ gewünscht. Laut Verfassungsschtz habe er zudem IS-Videos veröffentlicht und weitere Anschläge befürwortet.

 Anwalt Robin Kinzler mit dem Angeklagten.

Anwalt Robin Kinzler mit dem Angeklagten.

Foto: RP/wuk

(wuk) Die Ermordung und Enthauptung eines französischen Lehrers öffentlich im Internet ausdrücklich zu billigen – das hat einem 30-jährigen Tadschiken eine Haftstrafe von sechs Monaten eingebracht. Über Facebook hatte der Angeklagte den damaligen Täter, der sich mit dem Verbrechen im Oktober 2020 gegen eine Verwendung von Mohammed-Karikaturen im französischen Unterricht gestellt hatte, als „Bruder“ bezeichnet, dem nach dem Lehrer-Mord der „höchste Grad des Paradieses“ zustehe. Wegen Störung des öffentlichen Friedens angeklagt, ließ er über seinen Anwalt ein Geständnis vortragen – und darin betonen, er „distanziert sich von islamistischer Gewalt“.