Brennpunkt in Düsseldorf Verändert der Zaun einer Pizzeria das Wesen des Worringer Platzes?

Stadtmitte · Über den Zaun einer Pizzeria auf dem Worringer Platz ist ein Streit entbrannt. Nun soll das Landgericht entscheiden. Die Architektin sieht durch die Abtrennung ihr Urheberrecht verletzt, der Gastronom pocht auf die Genehmigung der Stadt.

 Um diesen Zaun einer Pizzeria dreht sich der Streit, der nun vor Gericht gelandet ist.

Um diesen Zaun einer Pizzeria dreht sich der Streit, der nun vor Gericht gelandet ist.

Foto: veke

Der Worringer Platz hat sich seit einer Umgestaltung vor fast 20 Jahren stark verändert – doch welchen Anteil hat daran der neue Zaun einer Pizzeria? Und widerspricht das dem Wesen des Areals? Diese Frage muss nun das Düsseldorfer Landgericht klären. Denn die Architektin des Platzes sieht durch die Abgrenzung ihr Konzept missachtet, dass das Plateau ein Ort der Begegnung sein soll, und somit ihr Urheberrecht verletzt.

Dass das Miturheberrecht tatsächlich bei der Architektin Christiane Voigt liegt, machte sie in der Verhandlung am Mittwoch deutlich. Sie hatte die Umgestaltung federführend geplant, beteiligt waren zudem ein Landschaftsarchitekt, ein Künstler und eine Lichtplanerin. Es sei jedoch ihre Idee gewesen, auf dem Platz möglichst viel Übersichtlichkeit zu schaffen. Die Bushaltestellen wurden transparent gestaltet, die Platanen blieben erhalten, der Platz als eine große Fläche einheitlich grün gepflastert. Zum Konzept gehören auch die große Laterne, die LED-Lampen im Boden und die leuchtenden Bänke. Diese sollten das Plateau von den Straßen, Stellplätzen und einer Müllanlage trennen und vor allem Aufenthaltsraum bieten.

Das alles, so Voigt, wurde nach ihren Plänen umgesetzt. Seit der Eröffnung 2004 hat sich aber einiges verändert. Bei einer Bank wurde die Rückenlehne abgebaut, damit das Ordnungsamt im Vorbeifahren aus dem Wagen heraus das Geschehen auf dem Platz einschätzen kann, berichtet Voigt. Die heutige Pizzeria war damals ein Imbisswagen, der passend zum Gestaltungskonzept silbern angestrichen wurde.

Die Stadt hatte den Verkaufsstand genehmigt, die Architektin sei aber nie gefragt worden. „Wir waren damit nicht einverstanden, wir sind aber nicht dagegen vorgegangen“, sagt Voigt. Sie habe den Imbiss auch als Form der sozialen Kontrolle auf dem Platz gesehen, der als Treffpunkt für die Drogenszene gilt.

Einen temporären Stand, der regelmäßig von gemischtem Publikum frequentiert wird, habe sie sogar befürwortet – bis zu einem gewissen Ausmaß, sagt sie. Mittlerweile steht statt des Imbisswagens jedoch ein fester Pavillon dort, der Außenbereich ist umzäunt. Auch eine Bank, die eigentlich der Öffentlichkeit zugänglich sein sollte, befindet sich nun auf der Terrasse. Dass ein Teil des Platzes nun separiert und privatisiert sei, geht der Architektin zufolge zu weit.

Der Betreiber der Pizzeria beruft sich auf die Genehmigungen, die die Stadt ihm erteilt hatte. Bereits während der Umgestaltung habe er Gespräche geführt und 2005 den Mietvertrag unterschrieben. Er räumt ein: Damals war die Fläche, die er mit dem Imbiss beanspruchte, noch deutlich kleiner.

Doch auch der Verkaufsstand habe nicht temporär, sondern dauerhaft dort gestanden. Später genehmigte die Stadt ihm die Errichtung des Pavillons, der 2013 gebaut wurde. Gleichzeitig vergrößerte er auch die gepachtete Fläche. Der Zaun folgte vor zwei Jahren.

Mit Folgen für den gesamten Platz: Streetworker und Mitarbeiter der benachbarten Drogenhilfe berichten, dass sich die Situation auf dem Platz, der ohnehin als Brennpunkt gilt, zugespitzt habe.

Denn durch die Abgrenzung mussten die Drogenabhängigen, die sich dort aufhalten, noch enger zusammenrücken. Der Gastronom war bereits per Unterlassungserklärung aufgefordert worden, den Zaun abzubauen, hatte dies jedoch verweigert.

An der Miturheberschaft der Architektin zeigte das Gericht keine Zweifel. Nun gelte es aber zu klären, inwiefern der Zaun angesichts der vielen vorherigen Veränderungen das Wesen des Platzes beeinträchtigt. Das Urteil wird am 22. Februar verkündet.

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