Schläge bei einer Personenkontrolle OSD-Mann wird verurteilt

Düsseldorf · Wegen grundloser Schläge bei einer Personenkontrolle waren zwei Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes angeklagt. Einen sprach das Amtsgericht jetzt frei - obwohl der Geschlagene nur diesen belastet hatte.

 Nach ihrem Einspruch gegen die Strafbefehle über je 6000 Euro mussten die OSD-Mitarbeiter am Mittwoch vor Gericht erscheinen.

Nach ihrem Einspruch gegen die Strafbefehle über je 6000 Euro mussten die OSD-Mitarbeiter am Mittwoch vor Gericht erscheinen.

Foto: RP/wuk

Mit extremer Geduld und Sorgfalt hat das Amtsgericht am Mittwoch über Stunden die Vorwürfe gegen zwei Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) untersucht und beurteilt. Die 51 und 46 Jahre alten Männer sollen im Dienst in einer Oktobernacht 2020 völlig grundlos einen 21-Jährigen am Burgplatz jeweils einmal geohrfeigt haben. Zum Schuldspruch wegen Körperverletzung im Amt kam der Richter jetzt aber nur gegen den älteren Angeklagten. Er muss nun 3900 Euro Strafe zahlen. Sein Kollege (46) wurde dagegen freigesprochen. Dabei hatte das Opfer jener Nacht die Abläufe genau anders herum geschildert. Doch das war nur eine von zahlreichen Merkwürdigkeiten.