Vorschrift gilt seit Freitag : Verweilverbot: Strenge Kontrollen in der Düsseldorfer Altstadt
Düsseldorf Polizei und Ordnungsamt zeigten zum Auftakt hohe Präsenz in der Altstadt. Die Gastronomen halten am Außerhausverkauf fest, halten das Verbot allerdings nicht für sinnvoll.
Mit starker Präsenz haben Ordnungsamt und Polizei das erstmals geltende Verweilverbot für die Altstadt am Freitag durchgesetzt. Ab dem Nachmittag forderten die Ordnungskräfte Altstadtbesucher freundlich, aber bestimmt auf, von den Bänken auf der Promenade aufzustehen, außerdem verwarnten sie Personen ohne Mund-Nasen-Schutz. Bei Temperaturen um die 10 Grad war der Andrang erheblich geringer als am vergangenen Wochenende. Größere Zwischenfälle wurden zunächst nicht bekannt.
Mit Schildern an Masten und teilweise auch an Sitzbänken hatten die Behörden ab Freitagmorgen über die neue Regelung informiert. Immer wieder blieben trotzdem am Abend Menschen stehen oder setzten sich mit Speisen und Getränken, bis sich Kontrolleure näherten.
Die meisten Gastronomen setzten trotz der neuen Regelung ihren Außerhausverkauf fort. Das Nähkörbchen hatte angekündigt, vorerst zu schließen, aber etwa die Kasematten, die Pizzaläden oder der Uerige bieten weiterhin Speisen und Getränke an. Das ist zulässig – allerdings müssen die Kunden die Speisen beim Weitergehen einnehmen.
Die Stadt hatte mit dem Verweilverbot und weiteren Regelverschärfungen auf den starken Andrang am vergangenen Wochenende reagiert. Erst gegen 14.30 Uhr am Freitag herrschte Klarheit, dass die Allgemeinverfügung nicht noch in letzter Minute scheitert: Das Verwaltungsgericht entschied gegen einen Eilantrag eines Bürgers. Die Gesundheit der Bevölkerung wegen der Pandemie zu schützen, sei wichtiger als die privaten Interessen des Antragstellers, dessen Rechte vergleichsweise geringfügig eingeschränkt würden, so das Gericht. Die Richter befanden, dass das Verbot zeitlich und räumlich ausreichend begrenzt ist.
Nun gilt zunächst bis zum Ende des Lockdowns am 13. März, dass Personen am Altstadtrheinufer und einem zentralen Bereich der Altstadt zwischen Grabbeplatz und Carlsplatz freitags von 15 bis 1 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 1 Uhr nicht mehr stehen bleiben, sich hinsetzen oder auf eine Wiese legen dürfen. Das Verweilverbot gilt im selben Gebiet wie die Maskenpflicht – von der Dreieckswiese vor dem KIT bis zur Rheinterrasse. Darüber hinaus wird die Zufahrt zum Mannesmannufer an den Wochenenden für den Verkehr gesperrt. Auch die Freitreppe am Burgplatz bleibt bis auf Weiteres gesperrt.