Vorschrift gilt seit Freitag Verweilverbot: Strenge Kontrollen in der Düsseldorfer Altstadt

Düsseldorf · Polizei und Ordnungsamt zeigten zum Auftakt hohe Präsenz in der Altstadt. Die Gastronomen halten am Außerhausverkauf fest, halten das Verbot allerdings nicht für sinnvoll.

Düsseldorf: Eilantrag gegen Verweilverbot am Rheinufer erfolglos
Foto: Bretz, Andreas (abr)

Mit starker Präsenz haben Ordnungsamt und Polizei das erstmals geltende Verweilverbot für die Altstadt am Freitag durchgesetzt. Ab dem Nachmittag forderten die Ordnungskräfte Altstadtbesucher freundlich, aber bestimmt auf, von den Bänken auf der Promenade aufzustehen, außerdem verwarnten sie Personen ohne Mund-Nasen-Schutz. Bei Temperaturen um die 10 Grad war der Andrang erheblich geringer als am vergangenen Wochenende. Größere Zwischenfälle wurden zunächst nicht bekannt.

Mit Schildern an Masten und teilweise auch an Sitzbänken hatten die Behörden ab Freitagmorgen über die neue Regelung informiert. Immer wieder blieben trotzdem am Abend Menschen stehen oder setzten sich mit Speisen und Getränken, bis sich Kontrolleure näherten.

Die meisten Gastronomen setzten trotz der neuen Regelung ihren Außerhausverkauf fort. Das Nähkörbchen hatte angekündigt, vorerst zu schließen, aber etwa die Kasematten, die Pizzaläden oder der Uerige bieten weiterhin Speisen und Getränke an. Das ist zulässig – allerdings müssen die Kunden die Speisen beim Weitergehen einnehmen.

Ordnungsamt und Polizei kontrollieren Verweilverbot in Düsseldorf
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Ordnungsamt und Polizei kontrollieren Verweilverbot in Düsseldorf

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Foto: Photography Alex Forstreuter/Alex Forstreuter

Die Stadt hatte mit dem Verweilverbot und weiteren Regelverschärfungen auf den starken Andrang am vergangenen Wochenende reagiert. Erst gegen 14.30 Uhr am Freitag herrschte Klarheit, dass die Allgemeinverfügung nicht noch in letzter Minute scheitert: Das Verwaltungsgericht entschied gegen einen Eilantrag eines Bürgers. Die Gesundheit der Bevölkerung wegen der Pandemie zu schützen, sei wichtiger als die privaten Interessen des Antragstellers, dessen Rechte vergleichsweise geringfügig eingeschränkt würden, so das Gericht. Die Richter befanden, dass das Verbot zeitlich und räumlich ausreichend begrenzt ist.

Nun gilt zunächst bis zum Ende des Lockdowns am 13. März, dass Personen am Altstadtrheinufer und einem zentralen Bereich der Altstadt zwischen Grabbeplatz und Carlsplatz freitags von 15 bis 1 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 1 Uhr nicht mehr stehen bleiben, sich hinsetzen oder auf eine Wiese legen dürfen. Das Verweilverbot gilt im selben Gebiet wie die Maskenpflicht – von der Dreieckswiese vor dem KIT bis zur Rheinterrasse. Darüber hinaus wird die Zufahrt zum Mannesmannufer an den Wochenenden für den Verkehr gesperrt. Auch die Freitreppe am Burgplatz bleibt bis auf Weiteres gesperrt.

Unverständnis bei den Gastronomen

Bei den Gastronomen stößt das Verweilverbot teilweise auf Kopfschütteln. Uerige-Chef Michael Schnitzler etwa findet es unverständlich, dass die Altstadt mit einer solchen Sonderregelung belegt wird, obwohl es doch auch in Parks oder Spielplätzen in anderen Stadtteilen vor einer Woche große Ansammlungen gegegeben habe. Schnitzler spricht von einer „Lex Altstadt“, einem Sondergesetz für ein einzelnes Viertel. „Ich kenne keine belastbaren Fakten, was hier im Vergleich zu anderen Stadtteilen anders ist.“

Heiner Röckrath, Geschäftsführer des Carlsplatzes, befürchtet ebenfalls Umsatzeinbußen. Auch auf dem Markt hatte es zuletzt immer wieder Probleme wegen Gedränges gegeben. Der Markt hat, auch auf Druck der Stadt, sein Hygienekonzept überarbeitet. Ein größerer Bereich wurde abgesperrt, zusätzliche Sicherheitskräfte sollen die Kunden zum Weitergehen auffordern.

Das Rathaus hatte das harte Vorgehen mit den engen Straßen im historischen Viertel, aber auch mit der Anziehungskraft auf Auswärtige begründet. Die Personalien der Verwarnten vom vergangenen Wochenenden zeigten einen hohen Anteil von Besuchern aus dem Umland. Das Verweilverbot soll von Ausflügen nach Düsseldorf abschrecken. Bei der Stadt verweist man darauf, dass es im Vergleich zu Maßnahmen wie einem Verbot des Außerhausverkaufs oder Sperrungen ein vergleichsweise geringer Eingriff ist.

(veke)
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