Angriffe bei Protest Wegen Gewalt gegen Polizisten auf Corona-Demo verurteilt

Düsseldorf · Zwei Männer hatten bei einem Protest vor zwei Jahren versucht, eine Polizeikette zu durchbrechen. Sie sollen zuvor von rechten Gruppen angeworben worden sein.

 Die Polizei hatte bei der Demo eine Gruppe von Demonstranten eingekesselt.

Die Polizei hatte bei der Demo eine Gruppe von Demonstranten eingekesselt.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Es war die wohl turbulenteste Demonstration gegen die Corona-Politik in Düsseldorf, die am Mittwoch Thema vor dem Amtsgericht war. Zwei junge Männer mussten sich wegen Ausschreitungen bei dem Protest am 6. Dezember 2020 verantworten – sie hatten versucht, eine Polizeikette zu durchbrechen und dabei Beamte verletzt. Das Gericht verurteilte einen 25-Jährigen aus Dortmund deswegen zu einer Geldstrafe, einen 23-Jährigen aus Mönchengladbach zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung.

An dem Sonntag vor zwei Jahren hatte sich eine große Gruppe aus Hooligans und Rechtsextremen unter die Demonstranten gemischt. Wie rechte Gruppen die Querdenken-Proteste für sich genutzt haben, zeigte sich eindrücklich vor Gericht. Beide Angeklagte hatten durch die Pandemie ihre Arbeit verloren, beide waren in finanzielle Schieflage geraten, beide hatten emotional mit der Situation zu kämpfen.

„Ich wusste mit meiner Freizeit nichts anzufangen“, sagte der 25-Jährige aus Dortmund vor Gericht. Er ist in der Eventgastronomie tätig und war während der Lockdowns in Kurzarbeit, seine freien Tage verbrachte er in einer Kneipe in seinem Stadtteil. Am Tresen habe er die Gruppe, die ihn später zur Demo einlud, näher kennengelernt. „Mir war bewusst, dass das in die rechte Richtung geht“, sagte der Mann vor Gericht. Hinterfragt habe er das aber nicht, das Zugehörigkeitsgefühl sei stärker gewesen. Als sie ihn fragten, ob er bei dem Protest gegen die Corona-Regeln in Düsseldorf dabei sei, habe er zugestimmt. „Da kannst du mal beweisen, was du kannst“, sollen sie zu ihm gesagt haben.

Auch der 23-Jährige aus Mönchengladbach sei angesprochen worden, ob er nicht teilnehmen wolle. Ein Bekannter habe ihm bei „Telegram“ geschrieben, über den rechten Hintergrund der Gruppe habe er nichts gewusst. Die Staatsanwältin formulierte ihren Eindruck so: „Er gehört nicht originär ins rechte Spektrum, aber er hat sich mit Freude darauf eingelassen.“

Die „Hooligans gegen Salafisten“ hatten in sozialen Medien für die Teilnahme an der Versammlung geworben. Die Polizei war mit einem entsprechend großen Aufgebot präsent, die Stimmung war angespannt. Einsatzkräfte kesselten schließlich eine Gruppe schwarz gekleideter und teilweise vermummter Demonstranten ein.

Die beiden Angeklagten gaben an, versucht zu haben, aus dem Kessel herauszukommen. Der Dortmunder ist dazu auf die Einsatzkräfte zugerannt und über Einsatzfahrzeuge gesprungen. Anschließend ist es zum Handgemenge mit einem Polizisten gekommen. Der Mönchengladbacher hat ebenfalls Einsatzkräfte angegriffen, urteilte das Gericht. Er soll mit erhobenem Bein auf den Polizisten zugesprungen sein, der gerade den anderen Angreifer fixierte. Der Angeklagte bestritt das im Prozess. Ein Landfriedensbruch war den Männern jedoch nicht nachweisbar. Sie hätten nicht eindeutig mit vereinten Kräften gegen die Polizisten gewirkt, so die Vorsitzende. Die beiden Angeklagten hätten die Ansichten der Querdenker zur Corona-Politik geteilt, sagten sie, nicht aber das rechte Gedankengut. Beide hätten sich mittlerweile wieder von den Gruppen distanziert. Der 25-Jährige aus Dortmund sehe sich jedoch noch immer Drohungen ausgesetzt.

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