Flughafen Düsseldorf Airlines zahlen höhere Gebühren

Düsseldorf · (ale) Am Düsseldorfer Flughafen müssen Airlines in diesem Jahr deutlich mehr Gebühren für nächtliche Starts und Landungen zahlen. Grundlage dafür ist eine neue Entgeltordnung, die der Airport im Frühjahr des vergangenen Jahres beim Landesverkehrsministerium beantragt hatte und die mittlerweile genehmigt wurde.

 Späte Flugbewegungen sollen vermieden werden.

Späte Flugbewegungen sollen vermieden werden.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die neue Preisgestaltung soll dazu beitragen, dass die Fluggesellschaften noch mehr versuchen, späte Flugbewegungen zu vermeiden. Zudem lohnt es sich für die Airlines nun deutlich eher, lärm- und emissionsärmere Flugzeuge einzusetzen. Thomas Schnalke, Vorsitzender der Geschäftsführung des Düsseldorfer Flughafens, sagt: „Unsere Entgeltordnung ist auch ein wesentlicher Baustein in unserem umfangreichen Maßnahmenpaket zum Schutz unserer Anwohner. Denn wir verfolgen weiter das Ziel, den Fluglärm, gerade auch in den Nachtzeiten, zu reduzieren.“

Bei den sogenannten Lärmzuschlägen wird jetzt noch stärker zwischen Tageszeiten bis 22 Uhr sowie späteren Zeitfenstern bis Mitternacht und schließlich den Stunden in der „Kernnacht“ bis 5 Uhr morgens sowie danach bis sechs Uhr unterschieden. Zwischen 23 Uhr und Mitternacht steigen die Preise sogar alle 15 Minuten. Für einen A 320 aus der Lärmklasse drei beispielsweise sind nun 836 Euro nach 23.30 Uhr fällig (bislang 292,60 Euro), kurz vor Mitternacht 1056 Euro und danach 1936 Euro. Am Tag liegen die Gebühren für diesen Flugzeugtyp lediglich bei 44 Euro. Begrüßt wird das neue Vorgehen vom Verein Kaarster gegen Fluglärm. „Die Anhebung der Lärmzuschläge für nach 23 Uhr entspricht zwar der Höhe nach nicht unseren Vorschlägen und bleibt auch hinter den Regelungen an anderen Großflughäfen zurück, kann aber dennoch ein wichtiger Schritt zum Abbau von nächtlichen Verspätungen sein“, sagt der Vorsitzende Werner Kindsmüller. Kritisch sehe er die aus seiner Sicht lange Laufzeit der neuen Gebührenordnung von vier Jahren und die Gestaltung der „emissionsabhängigen Entgelte“. Der Zuschlag für den Ausstoß von Stickoxyden je Kilogramm von 1,50 Euro schaffe keine Anreize, um auf schadstoffärmere Maschinen zu wechseln. Zudem hätte der Verein eine andere Verwendung der neuen Einnahmen für den Flughafen lieber gesehen. „Sie sollten über einen Fonds den Anrainerkommunen für Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen“, sagt Kindsmüller.

Flughafenchef Schnalke wiederum betont, dass die neue Preispolitik nicht über die Köpfe der Fluggesellschaften hinweg zustande kam. „Die Entgeltordnung ist das Ergebnis einer intensiven Diskussion mit unseren Airlinepartnern. Es ist uns gelungen, eine transparente, nachvollziehbare und für alle Airlines gleichermaßen geltende Regelung zu finden, die zeigt, unter welchen Bedingungen Flugzeuge in Düsseldorf eingesetzt werden können. Sie ist eine verlässliche Basis für das weitere Engagement der Airlines an unserem Standort.“ Zudem habe das Land rechtlich geprüft, ob die Entgelte nach „geeigneten, objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien geregelt sind“ und ob die Berechnung der Entgelte kostenbezogen sei.

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