Impfpflicht in Kliniken und Pflegeheimen Bußgeld für Impfpflicht-Meldeverstoß

Düsseldorf · In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt die Impfpflicht für Mitarbeiter. Eine Einrichtung kam ihrer Meldepflicht nicht nach – und wurde dafür belangt.

 Hunderte Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind noch nicht geimpft.

Hunderte Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind noch nicht geimpft.

Foto: dpa/Sven Hoppe

(semi) Die Durchsetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Praxen und Pflegeeinrichtungen hat für eine Einrichtung jetzt ein kostspieliges Nachspiel: Die Stadt hat nach Angaben einer Sprecherin ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro verhängt. „Es wurde bekannt, dass die Einrichtung ihrer Meldepflicht gemäß § 20a des Infektionsschutzgesetzes nicht nachgekommen ist“, sagte sie.