Düsseldorf Dügida beendet — vor Gericht geht es munter weiter

Bei der Staatsanwaltschaft laufen noch rund 50 Verfahren. Gegen-Demonstrant wird vorgeführt.

Die Dügida-Organisatorin Melanie Dittmer hat zwar inzwischen aufgegeben, doch laufen immer noch rund 50 Ermittlungsverfahren, die im Zusammenhang mit den Kundgebungen stehen.

Die Dügida-Organisatorin Melanie Dittmer hat zwar inzwischen aufgegeben, doch laufen immer noch rund 50 Ermittlungsverfahren, die im Zusammenhang mit den Kundgebungen stehen.

Foto: David Young

Düsseldorf. Melanie Dittmer, Organisatorin der rechtsextremen Düdiga-Demonstrationen, gibt auf. Über Facebook hat sie erklärt, dass die Aufmärsche in Düsseldorf beendet sind. Die Justiz allerdings wird sich noch eine ganze Weile mit den Demo-Nachwehen beschäftigen müssen. Wie Ralf Herrenbrück, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, erklärte, laufen dort noch rund 50 Ermittlungsverfahren.

Am Montag sollte sich ein 21-Jähriger wegen Körperverletzung und Widerstand vor dem Amtsgericht verantworten. Er hat bei der Dügida-Demo am 26. Januar angeblich versucht, am Konrad-Adenauer-Platz einen vermummten Gegen-Demonstranten zu befreien. Dabei soll der 21-Jährige mit Anlauf gegen einen Polizisten gerannt sein. Angeblich hat der Angeklagte auch versucht, den Beatmen zu schlagen. Der konnte aber gerade noch ausweichen.

Am Montag warteten Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vergeblich auf den Düdiga-Gegner. Der junge Mann fehlte unentschuldigt. Er wird nun per Haftbefehl gesucht und soll zum nächsten Verhandlungstermin vorgeführt werden.

Teilweise finden jede Woche mehrere Verfahren gegen linke und rechte Demonstranten statt. Die Vorwürfe reichen einmal quer durchs Strafregister. Von Widerstand, Körperverletzung, Landfriedensbruch über das Verwenden von verfassungsfeindlichen Symbolen.

Ein Ende der Strafverfahren ist noch abzusehen. Drei Staatsanwälte sind damit beschäftigt, die verschiedenen Anzeigen abzuarbeiten. Herrenbrück: „Es gibt auch eine Vielzahl von Einstellungen, weil die Täter nicht ermittelt werden können.“ Teilweise seien die Videoaufzeichnungen so schlecht, dass es nicht möglich sei, die Personen zu identifizieren.

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