Düsseldorfer Amtsgericht Verkäufer im Erotik-Shop bedroht: Fünfeinhalb Monate Haft für Maskenverweigerer

Düsseldorf · Ein Maskenverweigerer ist vom Düsseldorfer Amtsgericht wegen Bedrohung und Beleidigung zu fünfeinhalb Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

 Ein aggressiver Maskenverweigerer muss in Haft. Er hatte einen Verkäufer in Düsseldorf bedroht.

Ein aggressiver Maskenverweigerer muss in Haft. Er hatte einen Verkäufer in Düsseldorf bedroht.

Foto: Polizei Rhein-Kreis Neuss

Ein Maskenverweigerer ist vom Düsseldorfer Amtsgericht wegen Bedrohung und Beleidigung zu fünfeinhalb Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann aus Oberhausen hatte dem Verkäufer in einem Düsseldorfer Erotik-Shop gedroht, ihn totzuschlagen, als dieser ihn und seinen Begleiter auf die Maskenpflicht hinwies und damit drohte, die Polizei zu rufen.

„Ich habe mich schon ernsthaft bedroht gefühlt und den Hörer, den ich schon in der Hand hielt, wieder auf die Gabel gelegt“, sagte der Verkäufer am Mittwoch als Zeuge aus. Nur drei Tage zuvor hatte der 31-jährige Oberhausener in der Düsseldorfer Altstadt einen Gastronomen und dessen Koch beleidigt und bespuckt.

Der 15-fach vorbestrafte und arbeitslose Angeklagte gab an, sich an die Vorfälle kaum oder gar nicht zu erinnern. Der Richter betonte, dass dem 31-Jährigen eine Haftstrafe ohne Bewährung nur deshalb erspart geblieben sei, weil er sich bei den Opfern entschuldigt und eine Entzugstherapie begonnen habe. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre.

(dpa)
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