Düsseldorf Drohnen fliegen rechtlich in der Grauzone

Innerhalb von vier Tagen stürzten zwei Fluggeräte auf den Rheinturm. Schaden entstand nicht, aber die Unfälle werfen viele Fragen auf.

Düsseldorf. Man sieht sie immer häufiger über den Dächern der Stadt schweben und manch einer mag nicht einmal wissen, was genau er da sieht: ferngesteuerte Drohnen oder unbemannte Luftfahrtsysteme, wie sie offiziell bezeichnet werden. Bei den kleinen Multicoptern handelt es sich meist um Hobby-Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind und es dem Besitzer somit ermöglichen, im Handumdrehen spektakuläre Luftaufnahmen zu machen. Genau dies dürfte auch der Pilot einer Drohne vorgehabt haben, der im August die Kontrolle über sein Fluggerät verlor. Die Drohne stürzte auf der obersten Antennenplattform des Rheinturms in 194 Metern Höhe ab.

Nur vier Tage später kam es zu einem weiteren Absturz einer Drohne an derselben Stelle. Wie konnte es dazu kommen? Mögliche Gründe für den plötzlichen Kontrollverlust sind der Wind in über 190 Metern Höhe und die starken Antennen-Signale des Rheinturms. Die beiden Flugobjekte haben zum Glück keinen Schaden angerichtet, wie Edmund Spohr, Stiftungsvorstand von DUS Illuminated, berichtet: „Wir haben die abgestürzten Drohnen bei den Vorbereitungen für den Rheinkomet entdeckt. Es gab zwar eine gewisse Verwirrung, aber es ist kein Schaden an den Antennen oder an den gerade verlegten Kabeln für die Lichtshow entstanden.“ Insgesamt sei der Rheinturm gut gegen jegliche Einflüsse abgeschirmt, so Spohr: „Im Grunde ist jeder Angriff, ob gewollt oder aus Versehen, zwecklos. Die Abschirmung des Rheinturms verhindert, dass man sich ihm kontrolliert nähern kann, weshalb die Piloten auch keine Kontrolle mehr über ihre Fernsteuerung hatten.“

Die Vorbereitungen für das Lichtspektakel konnten somit ungehindert weitergehen. Auch wenn es zu keinem Schaden gekommen ist, nachahmen sollte man die Täter nicht, denn das kann Konsequenzen haben. An welche Vorschriften sollte man sich beim Fliegen einer Drohne halten? Zunächst einmal gibt es für zu Hobby- oder Privatzwecken genutzte Drohnen keine luftrechtliche Erlaubnispflicht der Bezirksregierung und die private Nutzung fällt auch nicht in die Zuständigkeit der Luftfahrtbehörde. Jeder private Nutzer darf also eine Drohne bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm fliegen lassen.

Zu beachten ist auch, dass man die maximale Flughöhe von 100 Metern nicht überschreiten sollte, denn die meisten Drohnen können weitaus höher fliegen. Auch im Bereich von Flughäfen ist das Fliegen verboten. Allgemein gilt, dass man einen Abstand von mindestens 1,5 Kilometern halten muss. Wer eine Drohne gewerblich nutzen will, benötigt eine Genehmigung der Bezirksregierung. Außerdem ist der Betrieb über Menschen und Menschenansammlungen offiziell verboten.

Wer sich in ihrer Privatsphäre verletzt fühlt, kann sich an die Polizei wenden, um sich dagegen zivilrechtlich zu wehren. Auch über Unfallstellen, militärischen Objekten, Krankenhäusern und Gefängnissen ist das Fliegen verboten. Generell bewegen sich private Drohnen-Piloten momentan noch in einer Grauzone, denn viele Regeln und Vorschriften gibt es für die relativ neuen Technologien noch nicht. Doch dies könnte sich schon bald ändern, denn Verkehrsminister Alexander Dobrindt will eine Reihe von Neuregelungen für das Fliegen von unbemannten Luftfahrtsystemen auf den Weg bringen: „Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig“, so Dobrindt.

So sollen in Zukunft alle Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme ab einem Gewicht von 0,25 Kilo einer Kennzeichnungspflicht unterliegen, damit im Schadensfall der Halter des Geräts sofort ausfindig gemacht werden kann. Es bleibt also abzuwarten, inwieweit sich Besitzer von Drohnen in Zukunft einschränken müssen. Der Fall der beiden auf dem Rheinturm abgestürzten Drohnen hat jedenfalls weder Schaden noch Empörung erzeugt. Die Industrieterrain Düsseldorf- Reisholz (IDR), die den Rheinturm betreibt, hat von den Abstürzen zumindest nichts mitbekommen.

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