Düsseldorf : Der erste Düsseldorfer klagt jetzt gegen Volkswagen
Aktionäre gegen VW: Allein bei Anwalt Thomas Meschede haben sich 50 Anleger gemeldet.
Düsseldorf. Der VW-Skandal zieht weitere Kreise. Die ersten Schadensersatzklagen haben die Gerichte erreicht. Düsseldorfer Aktionäre fordern jetzt finanzielle Entschädigung für den vom VW-Konzern verschuldeten Kursverlust: Mehr als 50 Kapitalanleger haben sich bereits bei Rechtsanwalt Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gemeldet. „Der erste Düsseldorfer klagt bereits auf Schadensersatz. Es geht bei ihm um knapp 22 000 Euro. Der Kläger hatte am 29. Juni 2015 insgesamt 200 VW-Aktien zu einem Stückpreis von 214 Euro erworben“, berichtet Meschede. „Der Kurswert betrug insgesamt 42 800 Euro. Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, verkaufte er die Aktien am 7. Oktober zu einem Stückpreis von nur noch 104 Euro.“
Die Aktie sei damit nur noch die Hälfte wert gewesen. Warum VW Schadensersatz zahlen muss, erklärt der Jurist so: „VW ist seit 2007 wiederholt und von verschiedenen Stellen auf mögliche Manipulationen an den Abgaseinrichtungen seiner Diesel-Fahrzeuge hingewiesen worden“, sagt Meschede. Spätestens seit Veröffentlichung einer Studie der West Virginia University am 15. Mai 2014 habe für den Vorstand die Verpflichtung bestanden, den Sachverhalt vollständig aufzuklären und dem Vorwurf der Abgasmanipulation konsequent nachzugehen.
In der Studie waren überhöhte Emissionswerte bei VW-Dieselautos festgestellt worden. Da VW es unterließ, den Kapitalmarkt ab dem 15. Mai 2014 über die Abgasmanipulationen zu informieren, machte sich der Konzern nach Auffassung von Meschede gegenüber jenen Aktionären schadensersatzpflichtig, die ab diesem Zeitpunkt VW-Aktien erwarben und bis zum Bekanntwerden der Abgasmanipulationen am 18. September hielten. Meschede hat für seinen Mandanten gleichzeitig ein Kapitalanleger-Musterverfahren beantragt, das die Bündelung einer Vielzahl von Klägern und die Klärung der grundsätzlichen Rechtsfragen ermöglicht. „Weitere Aktionäre können sich nun dem Musterverfahren anschließen, entweder durch Klage oder bloße Anmeldung“, sagt der Fachanwalt.