Mehr Rechte für die Polizei Das sagt die Polizei zu der Demo in Düsseldorf

Meinung | Düsseldorf · Eine Demo gegen das Versammlungsgesetz in Düsseldorf ist am Samstagnachmittag eskaliert. Ein Journalist soll von Beamten angegriffen worden sein. So schildert die Polizei das Geschehen.

 Bei einer Demo gegen das Versammlungsgesetz NRW kam es am Samstag zu Ausschreitungen.

Bei einer Demo gegen das Versammlungsgesetz NRW kam es am Samstag zu Ausschreitungen.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Begleitet von einem massiven Polizeiaufgebot haben am Samstag in Düsseldorf mehrere tausend Menschen gegen ein geplantes Versammlungsgesetz für NRW demonstriert. Die Demonstration wurde überschattet von Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstrantinnen und Demonstranten. Dabei wurde ein Fotograf der Deutschen Presse-Agentur nach eigenen Angaben von einem Beamten mehrfach mit einem Schlagstock geschlagen. Er berichtete von mindestens einem weiteren Kollegen, der ebenfalls angegriffen worden sei.

Zu der Demo hatte ein Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“ aufgerufen, an dem sich vor allem politisch links stehende Gruppen, Organisationen und Parteien beteiligten. Auch größere Gruppen von Fußballfans aus Köln und Düsseldorf demonstrierten anfangs mit. Die Veranstalter schätzten die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf 8000. Die Polizei ging in der Spitze von ungefähr 3000 Demonstranten aus.

Die Polizei Düsseldorf berichtete am Sonntagmorgen, dass Teilnehmer mehrfach gegen das Vermummungsverbot verstoßen hätten sowie Pyrotechnik und Rauchtöpfe abgebrannt hätten. Der Aufzug habe dadurch immer wieder angehalten werden müssen. Es sei auch zu Angriffen auf Polizeikräfte gekommen. „Die Beamtinnen und Beamten setzten daraufhin kurzfristig Reizgas und den Einsatzmehrzweckstock ein“, hieß es in einer Mitteilung.

Bei einem Einschreiten sei ein Journalist zwischen die Einsatzkräfte und eine aggressive Störergruppe geraten. Im Anschluss habe er Vorwürfe wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt zu seinem Nachteil erhoben. „Die Polizei Düsseldorf fertigte daraufhin umgehend eine diesbezügliche Strafanzeige zur Aufklärung des Sachverhalts.“

Die Abschlusskundgebung war am frühen Samstagabend vor dem nordrhein-westfälischen Landtag geplant gewesen. Die Polizei stoppte den Zug jedoch am späten Nachmittag in der Innenstadt, umschloss eine Gruppe mit Angehörigen des sogenannten Antifa-Blocks mit rund 300 Teilnehmern und verbot ihnen eine weitere Teilnahme an der Demo. Die Polizei begründete dies in Lautsprecherdurchsagen mit dem Abbrennen von Pyrotechnik und dem Hinweis auf Verstöße gegen das Vermummungsverbot.

Anschließend wurden die Personalien dieser Gruppe aufgenommen. Es seien mehrere Strafanzeigen gefertigt worden, berichtete die Polizei weiter. Erst kurz vor Mitternacht wurde die Demonstration von den Veranstaltern für beendet erklärt. Sie sprachen am Samstagabend in einer Mitteilung von „unverhältnismäßiger Polizeigewalt“ und „übermäßigen Repressionen“.

Die Deutsche Presse-Agentur protestierte gegen den gewaltsamen Übergriff auf ihren Mitarbeiter und andere Journalisten. dpa-Chefredakteur Sven Gösmann nannte den Vorgang einen „nicht hinnehmbaren Angriff auf die Pressefreiheit“. In einem Schreiben an den zuständigen nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Reul (CDU) forderte er die lückenlose Aufklärung der Geschehnisse.

Reul ließ am Sonntag durch einen Sprecher erklären: „Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Deshalb prüfen wir den Sachverhalt genau und klären die Vorwürfe sorgfältig auf. Sorgfältig heißt aber auch: Wir machen keine Schnellschüsse.“ Der Sprecher stellte eine ausführliche Information „in den kommenden Tagen“ in Aussicht.

Die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag beantragte nach eigenen Angaben eine Aktuelle Stunde zu den Geschehnissen. Es stehe „der schwerwiegende Vorwurf eines Angriffs auf die Versammlungsfreiheit und die Pressefreiheit im Raum“, hieß es im Antrag. Daher sei eine lückenlose Aufklärung durch den Innenminister erforderlich. „Offenbar scheint die Situation vor Ort aus dem Ruder gelaufen zu sein“, erklärte Fraktionschef Thomas Kutschaty am Sonntag. Der Einsatz müsse vollständig aufgearbeitet werden. Auch die Grünen-Fraktion kündigte die Beantragung einer Aktuellen Stunde an.

Der Landesverband der Linkspartei erklärte, rechtlich gegen den Polizeieinsatz vorgehen zu wollen. „Das Verhalten der Polizei war eindeutig unverhältnismäßig und mutmaßlich illegal“, teilte der innenpolitische Sprecher des Landesverbandes, Amid Rabieh, mit. Der Polizeieinsatz mache deutlich, warum NRW dringend ein freiheitliches Versammlungsgesetz brauche, das die Grundrechte stärke und auch die Polizei zur Deeskalation, Kooperation und zum Konfliktmanagement verpflichte, erklärte Landesvorstand Fotis Matentzoglou.

In dem Gesetz will die Landesregierung unter anderem mit einem sogenannten Militanzverbot der Polizei eine bessere Handhabe bei Aufmärschen von Extremisten geben. Versammlungen unter freiem Himmel, die Gewaltbereitschaft vermitteln und Einschüchterung betreiben, sollen grundsätzlich verboten werden. Als Erscheinungsbild wird dabei neben dem Tragen von Uniformen, Uniformteilen und uniformähnlicher Kleidung auch ein paramilitärisches Auftreten der Teilnehmer genannt. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte als Beispiele Aufmärsche uniformierter Rechtsextremisten, aber auch den sogenannten Schwarzen Block der linksextremistischen Szene genannt.

Das hinter der Demo stehende Bündnis sieht in dem geplanten Gesetz dagegen einen „erheblichen Angriff“ auf die Versammlungsfreiheit. Befürchtet wird unter anderem, dass Anmelder von Versammlungen künftig umfangreiche Angaben machen müssen und unter Umständen sogar die persönlichen Daten von Ordnern an die Polizei übermitteln müssen.

Auch der Zugang zu Versammlungen könnte durch die Polizei erheblich erschwert oder gar unterbunden werden, erklärte das Bündnis. Bemängelt wird außerdem, dass in dem Gesetz etwa kein Deeskalationsgebot oder eine Pflicht für Zivilpolizisten, sich zu erkennen zu geben, enthalten sei.

Das Gesetz wurde im Januar in den Landtag eingebracht und befindet sich noch in der Beratung.

(red)
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