Das geplante Alkoholverbot in der Altstadt ist vom Tisch

Das Freiburger Modell ist gekippt worden, Politik und Polizei hier reagieren. Allerdings könnte das vorschnell sein.

Düsseldorf. Vollkommen begeistert zeigte sich Polizeipräsident Herbert Schenkelberg im April vom Erfolg des Freiburger Alkoholverbots. Ein Wochenende hatte er mit Beamten im Bermuda-Dreieck, dem Kneipenviertel der Stadt, verbracht - und erlebt, dass Feiern auch ohne Gewalt und Randale geht.

Zumindest seit es ein Verbot gibt, zwischen 22 und 6Uhr Alkohol auf offener Straße zu trinken - so sieht es die Freiburger Polizei. Das wollte Schenkelberg auch für Düsseldorf. Doch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kassierte am Dienstag die Verordnung: Das Verbot ist nicht zulässig.

Damit scheint auch ein Verbot in Düsseldorf vom Tisch zu sein. Ordnungsdezernent Werner Leonhardt erklärte am Dienstag nur, das Urteil bestätige die Ansicht, die er seit Jahren vertrete. Bevor er sich definitiv über die Düsseldorfer Pläne äußere, wolle er aber die schriftliche Urteilsbegründung aus Mannheim abwarten.

Zwischen Politik und Polizei fängt derweil schon wieder das Schwarze-Peter-Spiel an, das bereits vor der Sommerpause von Politikern im Innenausschuss des Landtages als "provinziell" kritisiert wurde.

"Ich sehe die Stadt hier überhaupt nicht in der Pflicht", sagt CDU-Ordnungspolitiker Andreas Hartnigk im Hinblick auf die Suche nach alternativen Lösungen für die Altstadt. Er wartet auf eine weitere Initiative der Polizei. Auch SPD-Fraktionschef Günter Wurm sagt: "Wir erwarten, dass der Polizeipräsident seine Strategie jetzt überdenkt."

Das jedoch wird nicht geschehen, sagt Schenkelberg. "Wir werden an unserem Konzept ,Sichere Altstadt’ festhalten. Ich wüsste aber nicht, was wir noch tun sollten." Dass er etwa einen Fahrplan für ein Flaschenverbot als Ersatz für das gescheiterte Alkoholverbot vorlegt, darauf sollte also niemand warten.

Das Flaschenverbot könnte sich indes als mehrheitsfähig erweisen. FDP und Grüne hatten es bereits früh in die Debatte eingebracht - beide Fraktionen waren strikt gegen das geplante Alkoholverbot. Jetzt zeigen sich auch SPD und CDU überaus offen für den Alternativvorschlag: "Das wäre einen Versuch wert", sagt Wurm.

Allerdings könnte es zu früh sein, die Idee des Alkoholverbots schon jetzt komplett zu verwerfen. Denn die Rechtsgrundlage in Freiburg ist eine andere als in Düsseldorf: Dort ist das Polizeigesetz Basis der Verordnung gewesen. Demnach wäre das Verbot nur gerechtfertigt, wenn von den meisten Trinkern auch Gewalt zu erwarten wäre.

In NRW ist aber das Ordnungsbehördengesetz Grundlage, erklärt Jörg Rademacher, Sprecher des Innenministeriums. "Demnach darf die Kommune Verordnungen zur Sicherung der öffentlichen Ordnung erlassen." Der Spielraum ist hier also größer. Und so auch die Chance, dass ein Alkoholverbot vor Gericht Bestand hat.

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