Familie : Von der Sehnsucht, das eigene Kind endlich wiederzusehen
Düsseldorf Simone T. hat ihre geistig behinderte Tochter seit zwei Monaten nicht gesehen. Mutter und Kind leiden. Ab Sonntag soll laut Ministerium ein Besuch aber wieder möglich sein.
Wie groß der Leidensdruck der Tochter ist, wusste die Mutter, als die 16-Jährige sie nicht mehr anrief. „Sie will mich gar nicht mehr sprechen, nur noch meinen Mann. Sie schützt sich“, sagt sie. Tage zuvor hatte die geistig behinderte Tochter damit angefangen, Gegenstände zu zerstören. Um danach ihre Mutter anzurufen und sie aufzufordern, die Dinge zu reparieren. Dann musste die Mutter ihr wieder einmal beibringen, dass sie nicht vorbeikommen kann. Weil sie die Wohngruppe, in der Jana lebt, nicht betreten darf. Wegen dieses Virus, das Corona heißt.
Seit November wohnt Jana in der Einrichtung der Graf-Recke-Stiftung. Die Entscheidung, sie zu Hause ausziehen zu lassen, machten sich die Eltern nicht leicht. „Jana wollte es. Sie ist ein pubertierendes Mädchen auf dem Entwicklungsstand eines Kindergartenkindes. Es hat zu Hause viel Streit gegeben. Wir wurden ihr nicht mehr gerecht und wollten sie schließlich nicht daran hindern, selbstständig zu werden“, sagt die Mutter. Mehrere Wohngruppen seien besichtigt worden, Jana habe sich für diese entschieden. „Sie ist da gut aufgehoben. Wir können sehr zufrieden sein.“
Alle 14 Tage verbrachte Jana das Wochenende bei ihren Eltern. „Wir haben uns wieder aufeinander gefreut, haben viel miteinander unternommen“, sagt die Mutter. Und dann kam das Betretungsverbot. Am 6. März war Jana das letzte Mal bei ihren Eltern zu Hause. „Ich habe meine Tochter seit zwei Monaten nicht gesehen“, sagt die Mutter und kann die Tränen nicht mehr unterdrücken. Der Schmerz sei unerträglich.
Simone T. kennt die aktuelle Rechtslage. Sie darf die Einrichtung nicht betreten. Wenn sie Jana außerhalb der Einrichtung träfe, müsste das Mädchen danach 14 Tage Kontakte zu anderen Bewohnern der Einrichtung meiden. „Ich kann es doch nicht zulassen, dass meine Tochter danach 14 Tage isoliert ist. Das tue ich ihr nicht an.“ Ihre Tochter ganz zu sich nach Hause zu holen, ist auch keine Option. Beide Eltern arbeiten in systemrelevanten Berufen.
Auf Nachfrage unserer Redaktion teilt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) mit: „Das MAGS nimmt auch diesen geschilderten Fall zum Anlass, um gemeinsam mit Leistungsträgern und Leistungserbringern zu erörtern, ob und wann hinsichtlich der Möglichkeiten von Nutzerinnen und Nutzern der Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe und ihren Angehörigen, sich gegenseitig zu besuchen, Änderungen angezeigt sind.“ Das Land habe zudem eine Expertenrunde beauftragt, Handlungsempfehlungen zum Umgang mit pflegebedürftigen Menschen sowie Menschen mit Beeinträchtigung im Rahmen einer „Exit-Strategie“ zu erarbeiten.