Gericht Circus Busch darf mit Kamelen auf den Staufenplatz

Düsseldorf · Verwaltungsgericht entschied gegen die Stadt. Im Urteil wird festgestellt, warum das Wildtierverbot nicht gilt.

 Mit Kamelen darf der Circus Busch im September nach Düsseldorf kommen, entschied das Verwaltungsgericht.

Mit Kamelen darf der Circus Busch im September nach Düsseldorf kommen, entschied das Verwaltungsgericht.

Foto: Tim Brakemeier

Der Circus Busch darf bei seinem Gastspiel in Düsseldorf im September mit seinen Kamelen auftreten, obwohl der Rat der Stadt vor vier Jahren ein Wildtierverbot beschlossen hat. Dieses verstoße aber gegen Bundesrecht, stellte das Verwaltungsgericht jetzt fest.

Mit dem Wildtierverbot sollte vor allem verhindert werde, dass Löwen, Tiger oder Elefanten in der Manege zur Schau gestellt werden. Allerdings fallen auch Kamele unter diese Regelung, obwohl sie in vielen Ländern als ganz normale Nutztiere gehalten werden. Darum hatte der Circus Busch beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht.

Damit hatte er jetzt Erfolg. Regelungen des Tierschutzes seien Bundesrecht. „Das darüber hinausgehende Verbot des Zurschaustellens von Wildtieren durch eine Gemeinde stellt eine unzulässige Beschränkung der Berufsfreiheit dar. Es lässt sich auch mit dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen nicht rechtfertigen“, heißt es in dem Urteil. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.

(si)
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