CDU: Geisels Vorgehen war rechtswidrig

Rütz: OB durfte nicht mit Eilbeschluss „hausieren gehen“.

CDU: Geisels Vorgehen war rechtswidrig
Foto: BN

In der Debatte um die vom Rat nicht genehmigte Dringlichkeitsentscheidung über die Auszahlung von 1,5 Millionen Euro zur Begleichung der Grand- Départ-Rechnungen wirft CDU-Rechtsexperte Christian Rütz OB Geisel Rechtsbruch vor: „Mit der Ablehnung der Unterzeichnung durch unseren Fraktionschef Rüdiger Gutt war der Dringlichkeitsbeschluss abgelehnt und der OB hätte nicht drei weitere Ratsmitglieder ansprechen dürfen, bis er eine Unterschrift hatte“, sagt Rütz. Geisels Vorgehen werde in der kommunalrechtlichen Literatur als „Hausieren mit Dringlichkeitsentscheidungen“ behandelt.

Wie berichtet hatte Geisel schließlich die Unterschrift seiner Parteifreundin Helga Leibauer (SPD) eingeholt, weil aus anderen Fraktionen keiner dazu bereit war. Er räumte im Rat ein, dass es nicht dem Geist der Gemeindeordnung entspreche, wenn beide Unterzeichner von der gleichen Partei sind, denn der Eil- soll ja nur einen Ratsbeschluss vorwegnehmen. Rütz: „Tatsächlich hat es noch nie einen OB-Eilbeschluss mit der eigenen Fraktion, die zudem nicht die Ratsmehrheit bildet, in Düsseldorf gegeben, auch nicht unter Erwin oder Elbers.“ A.S.

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