Bundestagswahl in Düsseldorf 3G-Regel gilt nicht in Wahllokalen

Düsseldorf · Zum Wählen braucht es keinen Nachweis einer Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test, auch nicht für die Wahlhelfer. In den Räumen gilt jedoch Maskenpflicht – Verweigerer können des Wahllokales verwiesen werden.

 Am Wahlsonntag gilt in den Düsseldorfer Wahllokalen die 3G-Regel nicht, wohl aber die Maskenpflicht.

Am Wahlsonntag gilt in den Düsseldorfer Wahllokalen die 3G-Regel nicht, wohl aber die Maskenpflicht.

Foto: Schaller,Bernd (bs)/Schaller, Bernd (bs)

Wer bei der Bundestagswahl am Sonntag seine Stimme in einem Düsseldorfer Wahllokal abgeben will, muss sich dabei nicht an die 3G-Regel halten, also geimpft, genesen oder getestet sein. Da Wählen ein Grundrecht ist, gilt diese Regel dort trotz geschlossener Räume nicht, heißt es vom NRW-Innenministerium. Auch Wahlhelferinnen und -helfer müssen nicht nachweisen, dass sie eines der 3Gs erfüllen.