Bombendrohung: Angeklagte muss zahlen

Die Frau, die den Düsseldorfer Flughafen vor vier Jahren mit einer Bombendrohung lahmlegte, muss 200 000 Euro zahlen.


Düsseldorf. Die Urheberin einer folgenschweren Bombendrohung gegen den Flughafen Düsseldorf vor knapp vier Jahren muss gut 200 000 Euro Schadenersatz an den Airport zahlen. Dies entschied das Düsseldorfer Landgericht am Freitag in einem Zivilprozess gegen die strafrechtliche bereits verurteilte Täterin, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Studentin hatte durch ihre Drohanrufe am 14. September 2003 eine Urlaubsreise mit ihrem Freund verhindern wollen.
Wegen der Bombendrohung war die damals 28-jährige Täterin im April 2004 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Nach der Drohung war der drittgrößte deutsche Flughafen am letzten Tag der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen vorsorglich für rund sieben Stunden gesperrt worden. Rund 15 000 Menschen mussten die Gebäude verlassen, 200 Flüge wurden gestrichen.

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