Gastbeitrag zur Grundsteuer : Ansätze zur Neuregelung der Grundsteuer
Düsseldorf. NRW sollte die Öffnungsklausel nutzen, fordert unser Gastautor. Die Bundesregelung hätte Ungerechtigkeiten zur Folge, auch in der Landeshauptstadt.
Dank einer im Grundgesetz verankerten Öffnungsklausel kann jedes Bundesland die vom Bundesgesetzgeber neu geregelte Grundsteuer durch eine eigene Regelung ersetzen. NRW sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, denn käme die Bundesregelung hierzulande zur Anwendung, hätte das große Ungerechtigkeiten zur Folge – wie am Beispiel Düsseldorfs gezeigt werden kann. Spätestens im Herbst müssen Landesregierung und Landtag entscheiden, welches Grundsteuermodell gelten soll.
Zur Ermittlung der neuen Bundesgrundsteuer spielen die realen Grundstückswerte fast keine Rolle. Für Wohngrundstücke würde eine nach Gebäudetyp, Gebäudealter und Wohnfläche differenzierte, rein statistisch ermittelte, gemeindeweite Durchschnittsmiete herangezogen. Unterschiede zwischen Stadtteilen, also der Lagewert eines Grundstücks, würden nur stark abgeschwächt in die Berechnung einfließen.
Höherwertige Grundstücke würden systematisch unterbewertet
Das Ergebnis wäre eine regressive Steuerbelastung: So würden in Düsseldorf die Bewohner von Nieder- und Oberkassel, Pempelfort oder vom Düsseltal davon profitieren, dass die Bewohner anderer, weniger nachgefragter Stadtteile wie Garath, Holthausen, Wersten oder Unterrath Grundsteuer für sie mitzahlen.
Entsprechendes gälte im ganzen Land: Gemessen an ihren wirklichen Werten würden innerhalb jeder Gemeinde höherwertige Grundstücke systematisch unterbewertet und damit zu gering besteuert, hingegen geringwertige Grundstücke generell überbewertet und zu hoch besteuert. Verfassungsexperten halten daher die neue Bundesgrundsteuer für verfassungswidrig. Da die Grundsteuer dauerhaft anfällt, käme es zu einer schleichenden Umverteilung zugunsten der Haushalte in den besseren Lagen.
Es ist also eine hochpolitische Frage, ob das Bundesmodell für Nordrhein-Westfalen der richtige Weg ist. Von der Landesregierung darf man erwarten, für ein möglichst hohes Maß an Steuergerechtigkeit zu sorgen. Zudem liegt es in der Verantwortung der Landesregierung, den Städten eine verfassungsfeste Einnahmequelle zu sichern.